Krankenhilfe in stationären Einrichtungen

Krankenhilfe in stationären Einrichtungen

 

Unter bestimmten Voraussetzungen haben nicht versicherte und erwerbsunfähige Personen einen Anspruch auf gesetzlichen Krankenversicherungsschutz.

Bitte stellen Sie einen Antrag bei der Krankenkasse, bei der Sie zuletzt gesetzlich krankenversichert waren.

Personen, für die kein Krankenversicherungsschutz hergestellt werden kann und die der Krankenhausbehandlung oder einer Anschlussheilbehandlung bedürfen, können Sozialhilfeleistungen beantragen.

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.

 

Stand: 05.10..2011

Anschrift
Fachbereich Soziale Sicherung,
Arbeitshilfen und Senioren
K1, 7-13
68159 Mannheim

Sie erreichen uns mit dem ÖPNV

RNV Linie 1,3,4,5,7    Haltestelle Abendakademie
RNV Linie 2,53,61,62  Haltestelle Kurpfalzbrücke

Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir Ihren individuellen Anspruch prüfen können

Ansprechpartner:
Frau Ueberle
3. OG
Zimmer: 330
Telefon 293-3489
Fax 293-47-8720

Frau Steckmann
3. OG
Zimmer 336
Tel. 293-8746
Fax 293-47-8720