Kirchenaustritt
Der Kirchenaustritt muss persönlich vor dem Standesamt des Wohnsitzes erklärt werden.
An Urkunden sind lediglich Personalausweis oder Reisepass erforderlich. Für Kinder, die noch keinen Personalausweis haben, genügt die Vorlage der Geburtsurkunde. Kinder im Alter von 12 bis 14 Jahren müssen den Austritt selbst erklären, bedürfen dazu aber der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Kinder ab 14 Jahren können den Austritt alleine, also ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erklären. Der Kirchenaustritt ist gebührenpflichtig (z.Z. 50.- €).
Falls Sie verheiratet sind oder waren, benötigen wir noch Angaben zu Ihrer Eheschließung bzw. zur Auflösung Ihrer Ehe. Die Lohnsteuerkarte wird beim Standesamt nicht benötigt. Für die anschließende Änderung Ihrer Lohnsteuerkarte ist das Finanzamt zuständig.
Standesamt
K 7
68159 Mannheim
Deutschland
E-Mail-Adresse: buergerdienst [dot] standesamt [at] mannheim [dot] de
Telefon: 0621 293-3101
Fax: 0621 293-3111

