Immissionsschutz

Als untere Immissionsschutzbehörde ist der Fachbereich Baurecht und Umweltschutz auf den Gebieten immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen, Lärm, Geruch und Luftreinhaltung tätig.
Wenn es sich beispielsweise um einen Genehmigungsantrag für die Errichtung und den Betrieb einer Industrieanlage handelt, finden Sie bei der unteren Immissionsschutzbehörde fachkompetente und dialogorientierte Mitarbeiter.
Bei intensiven Geruchs- und Lärmbelästigungen können Sie tagsüber (während den üblichen Dienststunden)

das Umwelttelefon 293 - 7422 der Stadt Mannheim

anrufen. Mitarbeiter des Fachbereiches Baurecht und Umweltschutz werden versuchen, den Verursacher zu ermitteln und ggf. Abhilfemaßnahme anordnen.
Nachts und am Wochenende können Sie lhr Polizeirevier oder die Berufsfeuerwehr benachrichtigen. Die Berufsfeuerwehr ermittelt ebenfalls vor Ort.
 

Sprechzeiten:

Montag - Donnerstag:
09:00 Uhr - 12:00 Uhr und
14:00 Uhr - 15:00 Uhr

Freitag:
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Weitere Informationen unter:

Luftreinhalteplan
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (akutelle Luftmesswerte)