Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Wer kann Grundsicherung erhalten ?
Personen, die

  • das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Wenn erforderlich, erstellt der zuständige Träger der Rentenversicherung ein Gutachten, ob auf Dauer die medizinischen Voraussetzungen für eine volle Erwerbsminderung vorliegen. Eine Unterhaltsprüfung findet grundsätzlich nicht statt.
Höhe der Grundsicherungsleistungen:

  • den für den Leistungsberechtigten maßgebenden Regelsatz
  • die tatsächlichen, kopfanteiligen Kosten der Unterkunft und Heizung

Darüber hinaus gibt es bestimmte Aufschläge.
Wir beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Einkommens- und Vermögensvoraussetzungen
Es gelten die gleichen Bedingungen wie bei der Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII.
Wer hat keinen Anspruch ?
Personen, die zwar die "Grundvoraussetzungen" erfüllen, aber

  • in den letzten 10 Jahren ihre Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben oder
  • deren Kinder allein oder deren Eltern gemeinsam ein jährliches Gesamteinkommen über 100.000 € haben.

Stand: 08.05.2012

Anschrift: 
K 1, 7-13
68159 Mannheim

Öffnungszeiten der Anlaufstelle:

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08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
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Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

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RNV Linie 2,53,61,62  Haltestelle Kurpfalzbrücke



Anträge zum Download:

Antrag Grundsicherung
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Antrag Grundsicherung Weitergewaehrung

Antragsaufnahme:
(mit Terminvereinbarung)
Herr Mohr
K1, 7 -13
68159 Mannheim
3. OG Zi. 316
Telefon 0621 293-9210