- Fachbereich Baurecht und Umweltschutz
- RoswithaSchölch-Ighodaro
- E-Mail: roswitha [dot] schoelch-ighodaro [at] mannheim [dot] de
- Collinistraße 168161Mannheim
- Tel.: 0621 293-7690
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Brunnen
Die Errichtung von Grundwasserbrunnen bedarf in der Regel der Durchführung eines wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens. Bei der Errichtung von Brunnen zum Zwecke der Gartenbewässerung bei Grundstücken, die mit einem Einfamilienhaus bebaut sind, reicht ein vereinfachtes Anzeigeverfahren.
Zur Bestimmung der Brunnentiefe benötigen Sie Kenntnisse über die Schwankungen des Grundwasserspiegels im Bereich des geplanten Brunnens. Maßgeblich ist dafür der niedrigste Grundwasserstand. Der Grundwasserstand kann bei dem unten genannten Ansprechpartner erfragt werden.
Sprechzeiten:
Montag - Freitag:
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
PDF-Anlagen:
Merkblatt Erlaubnis zum Bau und Benutzung eines Brunnens
Merkblatt für die Anzeige über die beabsichtigte Errichtung eines Brunnens zum Zwecke der Beregnung eines privat genutzten Gartengrundstücks
Brunnen Datenblatt
Erlaubnis Grundwasserabsenkung
