Brunnen

Die Errichtung von Grundwasserbrunnen bedarf in der Regel der Durchführung eines wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens. Bei der Errichtung von Brunnen zum Zwecke der Gartenbewässerung bei Grundstücken, die mit einem Einfamilienhaus bebaut sind, reicht ein vereinfachtes Anzeigeverfahren.

Zur Bestimmung der Brunnentiefe benötigen Sie Kenntnisse über die Schwankungen des Grundwasserspiegels im Bereich des geplanten Brunnens. Maßgeblich ist dafür der niedrigste Grundwasserstand. Der Grundwasserstand kann bei dem unten genannten Ansprechpartner erfragt werden.