- Fachbereich Baurecht und Umweltschutz
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Baugenehmigungsverfahren
Bei Fragen zum Thema Bauen / Baugenehmigung wenden Sie sich bitte an das Beratungszentrum Bauen und Umwelt im Collini-Center (s. nebenstehende Spalte)
Im Baugenehmigungsverfahren wird die Übereinstimmung des genehmigungspflichtigen Vorhabens mit den öffentlich rechtlichen Vorschriften überprüft und mit der Baugenehmigung bestätigt. Alternativ dazu kann bei bestimmten Vorhaben und Gebieten das Kenntnisgabeverfahren oder das vereinfachte Genehmigungsverfahren gewählt werden.
Die Genehmigungspflicht ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen der Landesbauordnung für Baden-Württemberg. Dabei ist zu beachten, dass auch Nutzungsänderungen unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungspflichtig sind. Wenn ein Vorhaben verfahrensfrei ist, d. h. keiner Genehmigung bedarf, muss es ebenso wie ein genehmigungspflichtiges Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.
Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen sind im Baugenehmigungsverfahren Gegenstand der Zulässigkeitsprüfung und der baurechtlichen Entscheidung; sie müssen nicht besonders beantragt werden.
Wesentlich für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens und für eine fristgerechte Entscheidung ist die vollständige Vorlage der in der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung genannten Unterlagen bzw. Bauvorlagen.
Beratungszentrum Bauen und Umwelt
Collini-Straße 1
68161 Mannheim
Sprechzeiten:
Montag - Donnerstag:
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Bauen:
0621 / 293 – 4000
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