- Fachbereich Sicherheit und Ordnung
- Abteilungsleitung:
- GerdWagner
- E-Mail: bereich31 [at] mannheim [dot] de
- K 768159Mannheim
- Tel.: 0621 293-2198
- Fax: 0621 293-2197
- http://www.mannheim.de/
Abschleppen von Kraftfahrzeugen
Gründe für eine Abschleppmaßnahme
Im öffentlichen Verkehrsraum in Mannheim kann ein Kraftfahrzeug abgeschleppt werden, wenn es
- verbotswidrig in einem sicherheitsrelevanten Bereich geparkt ist und/oder für andere Verkehrsteilnehmer eine Gefahr oder Behinderung darstellt. Beispiele: Parken auf einem Geh- oder Radweg, an Kreuzungen, in Feuerwehrzufahrten, Haltverboten, auf einem Schwerbehindertenparkplatz;
- verbotswidrig die Nutzung der Rechte Dritter am öffentlichen Verkehrsraum beeinträchtigt. Beispiele: Mobile Beschilderungen für einen Umzug, für Bauarbeiten, vor Grundstücksein- bzw. -ausfahrten;
- ohne Zulassung abgestellt wurde. Das Fahrzeug erhält einen roten Punkt, die Abschleppmaßnahme veranlasst der Fachbereich Baurecht und Umweltschutz.
Verwahrung abgeschleppter Fahrzeuge
Zentrale Informationsstelle über den Verbleib aller in Mannheim abgeschleppten Fahrzeuge ist die Leitstelle des Polizeipräsidiums Mannheim. Der übliche Abstellplatz für Fahrzeuge mit einer Zulassung ist der Kraftwagenhof des Polizeipräsidiums Mannheim in der Hochuferstraße. Dort können die Fahrzeuge rund um die Uhr gegen Vorlage von Kfz-Schein, Führerschein und Personalausweis oder Reisepass abgeholt werden.
Kostenrückforderung
Jeder Abschleppvorgang führt zu zwei Kostenforderungen, weil zwei voneinander rechtlich unabhängige Verfahren ausgelöst wurden:
- wegen des Parkverstoßes ergeht eine schriftliche Verwarnung (Ordnungswidrigkeitenverfahren);
- die Abschlepp- und Verwahrkosten werden dem Halter oder Fahrer mit einem Forderungsbescheid in Rechnung gestellt.

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Ansprechpartner beim Polizeipräsidium Mannheim:
-
Leitstelle,
Tel.: 0621 174-2130 -
Verwahrplatz Hochuferstraße,
Tel.: 0621 174-4620
Ansprechpartner beim Fachbereich Baurecht und Umweltschutz:
-
"Schrott-Hotline",
Tel.: 0621 293-7733
