Ihr Einheitlicher Ansprechpartner

Sie möchten in Mannheim ein Unternehmen gründen, ein Restaurant eröffnen oder sich selbständig machen? Egal, ob Sie Ihre Dienstleistung erstmals anbieten oder Ihre Tätigkeit schon seit Längerem ausüben: Ihr Einheitlicher Ansprechpartner (EAP) nach EU-Dienstleistungsrichtlinie kann Ihnen in vielen Fällen weiterhelfen. Genehmigungen, Anmeldungen oder behördliche Bescheinigungen – als Lotse durch das Verwaltungsverfahren ermöglicht er Ihnen die zentrale Abwicklung aus einer Hand.

Ihr Einheitlicher Ansprechpartner ist unkompliziert für Sie da. Er berät sie telefonisch, schriftlich oder im persönlichen Gespräch.

 

Formulare für Gewerbean-, um- und -abmeldungen

Formulare rund um die Gewerbeanmeldung finden Sie auf der Seite des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung ->
 

Gestaltrichtlinie (GestaltRL)

Die Gestaltrichtlinie setzt als Richtlinie der Stadt Mannheim einen Rahmen innerhalb dessen Gestaltungsspielräume gelebt werden können. Sie wird bei der Beurteilung von Anträgen zu Sondernutzungen im öffentlichen Raum zu Grunde gelegt. Weitere Informationen zu diesen Thema finden Sie hier.


Elektronische Verfahrensabwicklung

Die Verfahrensabwicklung ist gemäß der Zielsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie auch vollständig auf elektronischem Weg unter dem Service-Portal des Landes Baden-Württemberg „service-bw.de“ möglich. Dort finden sich alle Informationen und notwendigen Unterlagen zum Thema Unternehmensgründungen.

Mehr dazu finden Sie unter www.service-bw.de/zfinder-bw-web ->


Gewerbesteuerhebesatz

Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt seit dem 01.01.2012 430 vom Hundert (Gewerbesteuermessbetrag x Hebesatz). Nähere Informationen und Ansprechpartner gibt es unter http://www.mannheim.de/stadt-gestalten/gewerbesteuer ->


Informationen zum Thema Arbeiten im Ausland

Informationen zum Thema Arbeiten im Ausland, Arbeitsmärkte der Europäischen Union und viele weitere Hinweise finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.


Abschließend noch einige Hinweise:

Bestimmte Bereiche wie z.B. arbeits-, sozial- oder steuerrechtliche Fragen oder Anforderungen, die jedermann zu beachten hat (z. B. Straßenverkehrsvorschriften etc.) sowie einige von der EU-Dienstleistungsrichtlinie ausgenommene Dienstleistungen werden nicht durch den Einheitlichen Ansprechpartner bearbeitet, sondern direkt von der zuständigen Fachdienststelle. Ebenso übernimmt der Einheitliche Ansprechpartner keine individuelle Finanz- und Rechtsberatung.