Gewerbeüberwachung

Die Gewerbebehörde ist zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der Gewerbeordnung. Sie überwacht insbesondere die erlaubnispflichtigen Gewerbe wie  Bewachungsunternehmen, Versteigerer und Reisegewerbe. Darüber hinaus wirkt sie bei der Überwachung folgender Vorschriften mit:

  • den Jugendschutz
  • die Preisangaben
  • das Handwerksrecht
  • die Ladenöffnung und den Sonn- und Feiertagsschutz
  • Buchmacher
  • Lotterien
  • Wettannahmestellen

Verstöße können der Gewerbebehörde formlos, schriftlich oder mündlich, mitgeteilt werden. Sie prüft dann weitere Maßnahmen, wie z.B. Handwerksuntersagungen oder Maßnahmen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz, und informiert die ansonsten beteiligten Stellen (z. B. Polizeipräsidium)