Bürgerentscheid BUGA 2023
Der letzte Bürgerentscheid - zur Bundesgartenschau 2023 - fand am 22. September 2013 gemeinsam mit der Bundestagswahl statt.
Das Ergebnis des Bürgerentscheids finden Sie hier.
- Wer darf abstimmen?
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Für einen Bürgerentscheid ist stimmberechtigt ist, wer am Tag der Abstimmung
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedsstaates besitzt,
- das 16. Lebensjahr vollendet hat, also am 22. September 1997 oder früher geboren ist,
- seit mindestens drei Monaten in Mannheim wohnt,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder
- einen Wahlschein besitzt.
- Wie wird abgestimmt?
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Die Wahllokale sind zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet. Hier legen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Ausweis/Pass vor und erhalten einen Stimmzettel. Wer nicht in sein Stimmlokal gehen kann, hat die Möglichkeit zur Briefwahl.
Jede*r Wähler*in hat eine Stimme. Sie gehen hinter eine Wahlkabine, füllen den Stimmzettel aus und falten ihn so, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Sie legen Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Ausweis/Pass vor und werfen den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.
Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne das Wahlbüro.
- Wo bekomme ich weitere Informationen?
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Informationen rund um die Bundesgartenschau finden Sie auf der dafür eingerichteten Webseite:
- Worüber wurde abgestimmt?
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Der Wortlaut der zur Abstimmung stehenden Frage lautete:
„Soll Mannheim zur nachhaltigen Entwicklung eines Grünzugs Nordost im Jahr 2023 eine Bundesgartenschau durchführen, die überwiegend auf dem Gelände der ehemaligen Spinelli-Kaserne und unter Einbeziehung einer maximal 16 Hektar großen Teilfläche der Feudenheimer Au unter Beibehaltung ihres Status als Landschaftsschutzgebiet stattfindet?“