Stundungsantrag

Hinweise zum Stundungsantrag

Wie kann ein Stundungsantrag gestellt werden?

Ein Stundungsantrag kann schriftlich oder per E-Mail formlos gestellt werden. Die Bearbeitungszeit verkürzt sich, wenn Sie den Antrag per E-Mail stellen.

E-Mail: mahnmanagement@mannheim.de

Welche Angaben sind im Antrag zu machen?

  • Geschäfts- und Kassenzeichen (12-stellige Nummer) aus dem Bescheid (z. B. bei Gewerbesteuer 2100……).
  • Genaue Bezeichnung aller Forderungen, die gestundet werden sollen und wann sie zur Zahlung fällig werden (z.B. Gewerbesteuerveranlagung, fällig am 15.05.2020, Verspätungszuschlag, fällig 15.05.2020 etc.)
  • Name und Anschrift vom Antragssteller (für evtl. Rückfragen eine Telefon-Nr.)
  • Bei Unternehmen: Angabe der Branche in Verbindung mit einer kurzen Beschreibung vom Unternehmen
  • Ein Stundungsantrag muss immer begründet werden. Machen Sie Angaben zur Ihrer wirtschaftlichen Situation und welche Auswirkungen Corona auf Ihr Unternehmen hat.
  • In welcher Höhe können Raten gezahlt werden?

Den Antrag können Sie auf zwei Arten stellen

  • Ausfüllen per Hand oder PC/Notebook/Tablet usw. des PDF-Formulares "Stundungsantrag - 20.0067.pdf"
  • Kopieren und Einfügen des Textes in eine E-Mail aus dem Word-Formular "Stundungsantrag.doc"