Projekt 14 EU-Dienstleistungsrichtlinie

Im Rahmen des 2013-Projektes, das im zugehörigen Steckbrief und der Projektvereinbarung näher erläutert wird, erarbeitete Mannheim bis Ende 2009 Maßnahmen, damit Dienstleister noch unkomplizierter und schneller ihre Dienstleistungen auf dem Markt anbieten können. Grundlage dafür ist die EU-Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt, die am 12. Dezember 2006 vom Europäischen Parlament beschlossen wurde.

Vor allem der Weg durch die Behörden soll abgekürzt und der verwaltungstechnische Aufwand reduziert werden.
Gelingen soll dies durch einen so genannten „Einheitlichen Ansprechpartner“, über den die Dienstleister sämtliche Formalitäten abwickeln können und jede benötigte Information erhalten.

Somit entsteht ein ganz neues Serviceangebot, das auch über einen elektronischen Zugang genutzt werden kann.