Projekt 17: Einführung Neues Kommunales Haushaltsrecht

Die Kameralistik als Rechnungssystem der ersten Stunde für Gebietskörperschaften hat ausgedient. Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) wird sie durch das moderne System der doppelten Buchführung in Konten, kurz Doppik, ersetzt.

Ein wichtiger Aspekt ist dabei die Aufstellung einer Bilanz. Durch die exakte Aufzeichnung aller Veränderungen und die Zusammenfassung aller Vermögens- und Schuldenbestände am Ende des Jahres in der Bilanz, ergibt sich eine finanzielle Gesamtsicht auf die Kommunen.

Vorteile der doppelten Buchführung: Mehr Transparenz und Klarheit, Verbesserung von Entscheidungsgrundlagen und realistische Bewertung des Vermögens.

Viele Kommunen haben einfach nur ihr Rechnungswesen umgestellt, in Mannheim ist man einen wesentlichen Schritt weiter gegangen, indem man das NKHR mit einem Zielsystem verknüpft hat. Auf der Grundlage von politischen Zielen werden die Ressourcen im neuen Rechnungswesen geplant und bereitgestellt.

Das NKHR-Projekt, das der zugehörige Steckbrief näher erläutert, wirkt sich auf alle Bereiche der Stadtverwaltung aus und hat damit eine hohe Bedeutung für alle 2013-Projekte.