Livemusik-Förderung

Die Livemusikförderung des Kulturamtes richtet sich an Musikclubs und -initiativen, die kontinuierlich als Veranstalter*innen von Live-Konzerten in Mannheim agieren.

Zuwendungsvoraussetzungen:

  • Der ganzjährige Spielbetrieb in Mannheim wird mindestens seit dem Jahr vor der Antragstellung nachgewiesen.
  • Veranstaltet werden mindestens zehn Live-Konzerte im Jahr, die dem GEMA-Tarif U-K, U-V & E, Tarif M-CD & M-V zuzuordnen sind (Konzerte mit GEMA-freiem Repertoire können dabei einbezogen werden, sofern diese bei der GEMA angemeldet wurden).
  • Berücksichtigung finden ausschließlich Konzerte, bei denen die auftretenden Künstler*innen mehrheitlich eigenschöpferische Inhalte, wie Kompositionen und Improvisationen, live präsentieren.
  • Besucherkapazität max. 1.000 Personen.

Je Zuwendungsempfänger*in können maximal 4.500,00 € pro Jahr gewährt werden.

Informationen zur Proberaumförderung für Bands finden Sie in den Förderrichtlinien unter Ziffer 6.