Tagesbetreuung für Kinder (§§ 22 – 26 SGB VIII)

In Deutschland haben Kinder ab einem Lebensalter von 1 Jahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Tagesbetreuungsplatz, Kinder im Lebensalter von 0 bis 1 Jahr unter bestimmten Voraussetzungen. Die Verantwortung für die Erfüllung des Rechtsanspruchs der in Mannheim wohnenden Kinder trägt die Stadt Mannheim. Da der Prozess zur Bereitstellung der benötigten Plätze einen längeren Zeitraum einnimmt, ist eine vorausschauende Planung (wo braucht es wie viele Plätze zu welchem Zeitpunkt in welcher Art) wichtig. Die Jugendhilfeplanung in Mannheim erstellt dazu in regelmäßigen Abständen einen sogenannten Bedarfsplan, der aktuell bis in das Jahr 2038 reicht. Er beinhaltet, wieviel zusätzliche Tagesbetreuungsplätze und welche Art der Betreuung bzw. welche Angebotsveränderungen in welchem Stadtteil benötigt werden.

Grundlagen für die Ermittlung Bedarfe in den Stadtteilen und in der gesamten Stadt ist das vorhandene Angebot an Betreuungsplätzen im Verhältnis zur Anzahl der Kinder, die nach der Bevölkerungsprognose voraussichtlich zu den betrachteten Zeitpunkten in Mannheim leben werden. Die Nachfrage nach Tagesbetreuungsplätzen im Vormerksystem MeKi der Servicestelle Eltern gibt wiederum wichtige Hinweise darauf, in welchem Umfang aktuell Plätze gewünscht werden. Hier gilt es anhand verschiedener Kriterien (z.B. Nachfrageverhalten der Eltern, Änderung gesetzlicher Grundlagen, Lage der Betreuungszeiten, etc.) eine Einschätzung zu treffen, ob bzw. wie sich die Wünsche in Zukunft verändern werden. Die Sozialraumtypologie der Stadt Mannheim und das Wissen über die anstehendenden Veränderungen in den Stadtteilen fließen in die Zukunftsbetrachtung mit ein.