Bürgerentscheid BUGA 2023

Der letzte Bürgerentscheid - zur Bundesgartenschau 2023 - fand am 22. September 2013 gemeinsam mit der Bundestagswahl statt.

Das Ergebnis des Bürgerentscheids finden Sie hier.

Wer darf abstimmen?

Für einen Bürgerentscheid ist stimmberechtigt ist, wer am Tag der Abstimmung

  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedsstaates besitzt,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat, also am 22. September 1997 oder früher geboren ist,
  • seit mindestens drei Monaten in Mannheim wohnt,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder
  • einen Wahlschein besitzt.
Wie wird abgestimmt?

Die Wahllokale sind zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet. Hier legen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Ausweis/Pass vor und erhalten einen Stimmzettel. Wer nicht in sein Stimmlokal gehen kann, hat die Möglichkeit zur Briefwahl.

 

Jede*r Wähler*in hat eine Stimme. Sie gehen hinter eine Wahlkabine, füllen den Stimmzettel aus und falten ihn so, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Sie legen Ihre Wahlbenachrichtigung oder Ihren Ausweis/Pass vor und werfen den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.

 

Weitere Informationen erteilt Ihnen gerne das Wahlbüro.

Wo bekomme ich weitere Informationen?

Informationen rund um die Bundesgartenschau finden Sie auf der dafür eingerichteten Webseite:

BUGA 2023

Worüber wurde abgestimmt?

Der Wortlaut der zur Abstimmung stehenden Frage lautete:

„Soll Mannheim zur nachhaltigen Entwicklung eines Grünzugs Nordost im Jahr 2023 eine Bundesgartenschau durchführen, die überwiegend auf dem Gelände der ehemaligen Spinelli-Kaserne und unter Einbeziehung einer maximal 16 Hektar großen Teilfläche der Feudenheimer Au unter Beibehaltung ihres Status als Landschaftsschutzgebiet stattfindet?“