Neukonstituierung des Migrationsbeirates
Gemäß der Informationsvorlage Nr. 574/2008 ("Zukunft des Migrationsbeirates"), in der das Erfordernis einer kritischen Auseinandersetzung mit dem bislang durchgeführten Verfahren einer Migrationsbeiratswahl ausführlich begründet wurde, wurde das Thema der zukünftigen politischen Interessensvertretung durch den Migrationsbeirat im Rahmen eines Migrationsforums, zu dem alle Mitglieder des Migrationsbeirates sowie Vertreterinnen und Vertreter der Mannheimer Migrantenorganisationen und –gruppierungen eingeladen waren, beraten.
Die Vorlage begründet, weshalb dennoch der Vorschlag zur Einführung eines Berufungsverfahrens gemacht wird, da dies als zielführend für die gesamtstrategische Ausrichtung der Stadt und ihrer integrationspolitischen Weiterentwicklung verstanden wird, während das bisherige Wahlverfahren als nicht (mehr) angemessen für die komplexen integrationspolitischen Herausforderungen einer Stadt wie Mannheim angesehen werden kann.
Insgesamt werden drei wesentliche Veränderungen vorgeschlagen:
- Durch das Berufungsverfahren soll die Rolle und die Wichtigkeit des Migrationsbeirates als sachverständiges Beratungsgremium für integrationspolitische Themen gestärkt werden, weshalb
- Kandidatinnen und Kandidaten mit ausgewiesener Expertise oder Erfahrung zu definierten Themenbereichen berufen werden sollen, wobei das bisherige Zulassungskriterium der ausländischen Staatsangehörigkeit ersetzt wird durch das Merkmal des Migrationshintergrundes, wodurch auch deutsche Staatsangehörige Mitglieder des Migrationsbeirates werden können.
- Drittens soll durch den schrittweisen Aufbau des Migrationsforums eine dauerhafte Interessensplattform der Mannheimer Migrantenorganisationen und –gruppen die strukturelle Einbindung der MigrantInnen in die kommunale Integrationsarbeit verbessert werden und dadurch die Arbeit des Migrationsbeirates gestärkt werden.