Lärmkartierung

Unter Umgebungslärm versteht man unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschenverursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht. Daher werden im Ballungsraum Mannheim folgenden Lärmquellen kartiert:

  • alle Straßen mit mehr als 4.000 Fahrzeugen täglich,

  • die Mannheimer Stadtbahnen und die OEG-Linien,

  • der „City-Airport“ Neuostheim,

  • den gesetzlichen Vorgaben gemäß ausgewählte Industrie- und Gewerbeflächen sowie

  • der Handels-, Altrhein- und Industriehafen.

Andere Lärmarten wie etwa Lärm aus Sport– und Freizeitanlagen oder aus militärischen Einrichtungen sowie aus gesamtstädtischer Sicht weniger bedeutsame Lärmquellen wurden nicht kartiert, da sie von den gesetzlichen Vorgaben nicht erfasst werden.

Aus den Lärmkarten kann abgelesen werden,

  • in welchem Umfang,

  • durch welche Lärmquellen und

  • mit welcher Lärmintensität

die Bürgerinnen und Bürger Mannheims betroffen sind.

Die Lärmkarten der Stadt Mannheim sind unter www.geoportal-mannheim.de veröffentlicht.

Die Lärmkartierung der Haupteisenbahnstrecken erfolgt separat durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) und kann im Geoportal des EBA eingesehen werden.

Als Indikatoren für die Belastung durch Lärm wird der Tag-Abend-Nachtlärmindex (Lden) für eine Betrachtung von 24 Stunden und der Nachtlärmindex (Lnight) für die 8-stündige Nachtzeit herangezogen. 

Die gesetzlich vorgegebenen Lärmindizes, für die eine Kartierung durchzuführen ist liegen bei >55 dB(A) ganztags und bei > 50 dB(A) im Nachtzeitraum.

Für die vorangegangenen Stufen 1-3 der Lärmkartierung (2007, 2012, 2017) waren in Deutschland vorläufige Berechnungsverfahren für den Umgebungslärm (VBUSch, VBUS, VBUF, VBUI) und zur Ermittlung von Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB) anzuwenden. Seit dem 31.Dezember 2018 ist die Verwendung eines europaweit einheitlichen Berechnungsverfahrens vorgeschrieben (CNOSSOS-EU). Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte im Oktober 2021 durch die Veröffentlichung im Bundesanzeiger (BUB, BUF, BEB, BUB-D, BUF-D).

Die Lärmkarten der aktuellen Stufe 4 bestehen aus den veröffentlichten Karten sowie einer Auswertung der von Lärm belasteten Personen und Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser sowie der geschätzten Zahl der gesundheitsschädlichen Auswirkungen und Belästigungen. Die im Vergleich zur vergangenen 3. Stufe der Lärmkartierung höhere Anzahl der von Lärm belasteten Personen basieren größtenteils auf den neuen Bewertungs- und Berechnungsmethoden. Die Auswertung der gesundheitsschädlichen Auswirkungen und Belästigungen erfolgt erstmalig mit der aktuellen Kartierung. Eine Vergleichbarkeit mit den vergangenen Kartierungen ist daher nicht gegeben.

Die Lärmkartierung stellt die Grundlagendaten für den kommenden Lärmaktionsplan zur Verfügung. Darin sollen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen erforderlichenfalls einschließlich der Lärmminderungsmaßnahmen geregelt werden. Um eine belastbare Basis für die Lärmschutzmaßnahmen zu erhalten werden bei der Lärmkartierung die aktuellen Störungen im Verkehrsnetz nicht berücksichtigt. Dies gilt insbesondere für die aktuelle Hochstraßensperrung in Ludwigshafen.