Flächennutzungsplan Windenergie

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Standortsteuerung für Windenergieanlagen auf die Flächennutzungsplanung übertragen, um die Nutzung regenerativer Energien zu fördern. Der Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim (NV) ist Träger für eine gemeinsame Flächennutzungsplanung im Kernraum der Metropolregion Rhein-Neckar und somit auch für Mannheim zuständig.

Aufgrund des Teilregionalplans Windenergie des Regionalverbandes sind Windenergieanlagen im Nachbarschaftsverband derzeit noch flächendeckend ausgeschlossen. Diese Rechtsgrundlage wird jedoch in absehbarer Zeit entfallen. Der Verband Region Rhein-Neckar hat die Träger der Flächennutzungsplanung in seinem Planentwurf aufgefordert, die Standorte für Windenergieanlagen über den FNP zu steuern.

Nachdem ein Planentwurf für den Teil-FNP „Windenergie“ vorliegt, hat der Nachbarschaftsverband die 18 Verbandsmitglieder im Juli 2015 angeschrieben und um Stellungnahme zum vorliegenden Planentwurf gebeten.

Der Nachbarschaftsverband hat die frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf „Windenergie“ wie angekündigt (vgl. I-Vorlage 423/2015) durchgeführt.

Zwischenzeitlich liegen sowohl die Ergebnisse aus der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (§ 4 (1) BauGB) als auch die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit vor (nach § 3 (1) BauGB). Die Ergebnisse wurden im Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) am 12.07.2016 vorgestellt und diskutiert (http://buergerinfo.mannheim.de/buergerinfo/vo0050.asp?__kvonr=213690&voselect=7900).

Der Gemeinderat der Stadt Mannheim hat am 20.02.2018 mit der Beschlussvorlage V597/2017 „Aufstellung eines Flächennutzungsplans zur Standortsteuerung von Windenergieanlagen durch den Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim, Stellungnahme der Stadt Mannheim an den Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim“ folgenden Beschluss gefasst:

  1. Der Nachbarschaftsverband wird gebeten, das Verfahren zum sachlichen Teilflächennutzungsplan fortzusetzen, um eine regional geordnete Standortsteuerung von Windenergieanlagen abzusichern.

  2. Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, den Käfertaler Wald aus Gründen der Naherholung und des Landschaftsbildes nicht für Windenergie zur Verfügung zu stellen.

  3. Nach vertiefender Prüfung des Vogelschutzes kommen in Mannheim alternative Flächen im Offenland nördlich der A 6 sowie im Westen der Friesenheimer Insel als Standorte für Windenergieanlagen in Frage. Der Gemeinderat spricht sich dafür aus, dass diese Flächen Gegenstand des weiteren Verfahrens werden. Die Verwaltung wird gebeten darauf hinzuwirken, die Teilflächen mit höherer naturschutzrechtlicher Betroffenheit östlich der B44 auszuschließen.

Die Beteiligungsergebnisse stehen auf der Homepage des Nachbarschaftsverbands Heidelberg-Mannheim allen Verfahrensbeteiligten zur Information und weiteren Diskussion zur Verfügung.