
Bebauungsplan Nr. 61.14 "Gewerbegebiet südlich der Seckenheimer Landstraße"
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB
vom 13.03.2023 bis einschl. 14.04.2023
Hinweis:
Dokumente, die z.B. Kartenmaterial oder Tabellen enthalten, sind nur zum Teil barrierefrei.
Dokumente zum Bebauungsplanverfahren:
- Bebauungsplan-Entwurf
- Bauplanungsrechtliche Festsetzungen
- Örtliche Bauvorschriften
- Nachrichtliche Übernahmen und Hinweise
- Begründung mit Umweltbericht
Rückläufe aus den Beteiligungsverfahren:
- Äußerungen aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) sowie der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB)
- Stellungnahmen aus Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB)
Aus der Beteiligungen der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) liegen keine Stellungnahmen vor.
Fachbeiträge:
- Schalltechnische Immissionsprognose für studierendes Wohnen Dez. 2022
- Schalltechnische Untersuchung Dez. 2022
Anregungen zur Planung adressieren Sie bitte:
E-Mail:
61.bauleitplanung@mannheim.de
Bei Rücksendung per E-Mail stellen Sie bitte unbedingt im Betreff die Bebauungsplannummer 61.14 voran.
Postanschrift:
Stadt Mannheim
Fachbereich Geoinformation und Stadtplanung
Abt. 61.2
Glücksteinallee 11, 68163 Mannheim
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