Schöffenwahl 2023

Ein wesentliches Element der deutschen Gerichtsbarkeit ist die Mitwirkung ehrenamtlicher Schöffen an der Rechtsprechung. Schöffen sind die Vertreter*innen des Volkes und sollen mit ihrem Ehrenamt dazu beitragen, dass das Vertrauen in die Justiz erhalten bleibt. Sie sollen durch ihre Urteile die juristisch geprägte Sichtweise der Berufsrichter*innen durch ihre Erfahrungen und Kenntnisse bereichern.

Schöffen gesucht
2023 findet beim Amtsgericht Mannheim die Wahl der Schöffen für die Jahre 2024 bis 2028 statt. Gewählt werden alle Haupt- und Ersatzschöffen für das Schöffengericht beim Amtsgericht Mannheim und für die Strafkammern beim Landgericht Mannheim. Ebenso werden die Jugendschöffen für das Amts- und das Landgericht Mannheim gewählt.

Die Stadt Mannheim sucht deshalb aktuell Bürger*innen, die sich als ehrenamtliche Richter*innen engagieren möchten. Schöffen werden jeweils zu zweit – immer ein Mann und eine Frau – den Berufsrichter*innen zugeordnet. Die Schöffen werden vereidigt, denn sie haben dasselbe Stimmrecht wie die Berufsrichter*innen, sie dürfen ebenso Fragen stellen wie diese. Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit eine kleine Entschädigung.

Wer sich für das Schöffenamt eignet
Wer Schöffe werden möchte, sollte folgende Voraussetzungen mitbringen:

  • die deutsche Staatsbürgerschaft haben,
  • zwischen 25 und 69 Jahre alt sein (Stichtag 01.01.2024),
  • gesundheitlich geeignet sein,
  • kein Insolvenzverfahren und
  • keine Vorstrafen haben,
  • über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen,
  • in Mannheim wohnen.

So funktioniert die Bewerbung
Die Stadt Mannheim stellt zwei Vorschlagslisten auf (jeweils für Jugend- und Erwachsenengerichtsbarkeit), aus der die jeweiligen Schöffen gewählt werden. Wer dieses Ehrenamt ausüben möchte, muss zunächst einen Antrag stellten.

Wer Interesse am Schöffenamt in der Erwachsenengerichtsbarkeit hat, soll sich bitte mit dem offiziellen Bewerbungsformular bis zum 31. Mai 2023 beim Fachbereich Demokratie und Strategie bewerben:

  • Stadt Mannheim, Fachbereich Demokratie und Strategie, Team 15.33, Rathaus E 5, 68159 Mannheim – Stichwort: Schöffenwahl. Fax: 0621/293-479635, E-Mail: schoeffenwahl@mannheim.de

Wer sich für das Schöffenamt in der Jugendgerichtsbarkeit interessiert, bewirbt sich bitte bis zum 2. Mai 2023 mit dem ausgefüllten Formular bei:

  • Stadt Mannheim, Fachbereich Jugendamt und Gesundheitsamt, Haus des Jugendrechts, Marco Nitsche, Heinrich-Lanz-Straße 38, 68165 Mannheim, E-Mail: marco.nitsche@mannheim.de, Fax: 0621/293-3677

Wir bitten um Verwendung der offiziellen Bewerbungsformulare. Telefonisch kann der Vordruck für die Erwachsenengerichtsbarkeit unter 0621/293-9635 angefordert werden, für die Jugendgerichtsbarkeit unter: 0621/293-3619.

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