Erlaubnisse, Gestattungen, Verträge im öffentlichen Raum

Öffentlicher Raum

Der Öffentliche Raum beinhaltet alle städtischen Verkehrsflächen die nach Straßengesetz Baden-Württemberg (StrG BW) zur öffentlichen Nutzung gewidmet sind sowie auch Nebenflächen, z. B. Straßenbegleitgrün etc., die Teile von Verkehrsanlagen sind oder städtische Flächen die in sonstiger Weise der Öffentlichkeit in Verbindung mit ortsrechtlichen Regelungen zur Verfügung stehen.

Die öffentlichen Verkehrsflächen stehen im Rahmen der Widmung nach dem Straßengesetz der Allgemeinheit als Gemeingebrauch und in Verbindung mit Regelungen des Straßenverkehrsgesetzes teilweise im beschränkten Gemeingebrauch zur Verfügung.

Sondernutzungen

Sondernutzungen sind alle beanspruchten Nutzungen auf den öffentlichen Verkehrsflächen, die außerhalb des Rahmens der Widmung und der festgesetzten straßenverkehrsgesetzlichen Regelungen liegen und die die Nutzungen im Rahmen der Widmung beeinträchtigen können.

Gestattungen

Gestattungen nach StrG BW § 21 sind alle beanspruchten Nutzungen und Maßnahmen im unterirdischen Bereich von öffentlichen Verkehrsflächen, die nicht in den Widmungsrahmen der Verkehrsflächen eingreifen. Dies sind auch beanspruchte Nutzungen und Maßnahmen für sonstige öffentliche städtische Flächen die nicht nach Straßengesetz gewidmet sind.

Alle privatrechtlichen Nutzungen sind genehmigungspflichtig und je nach Nutzung und Maßnahme auch entgeltpflichtig.

Gestattungsentgelte

Die Genehmigungen werden im Rahmen von privatrechtlichen Gestattungsverträgen zwischen der Stadt und Nutzer geregelt und soweit entgeltpflichtig mit einer privatrechtlichen Entgeltforderung. Diese bei öffentlichen Verkehrsflächen gemäß dem Entgeltverzeichnis der Stadt Mannheim für unterirdische Nutzungen von öffentlichen Straßen und bei sonstigen öffentlichen städtischen Flächen mit einer besonderen Entgeltforderung oder je nach Sachverhalt jeweils entgeltfrei.

Entgeltverzeichnis für unterirdische Nutzungen von öffentlichen Straßen in Mannheim