Entsorgung von Schrottautos

Immer wieder kommt es vor, dass abgemeldete Schrottfahrzeuge öffentlichen Parkraum in Anspruch nehmen. Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz ist das Abstellen von abgemeldeten Fahrzeugen, Anhängern und Motorrädern im öffentlichen Verkehrsraum verboten.

Sie können uns ein abgemeldetes Schrottfahrzeug telefonisch oder per E-Mail melden.

Bitte geben Sie folgende Informationen an uns weiter, damit wir schnell und zielgerichtet reagieren können:

  • Stadtteil
  • Straße und Haus-Nr.
  • Fahrzeugtyp und Farbe

Wir werden das Fahrzeug mit einer öffentlichen Aufforderung (sog. „Roter Punkt") versehen und es nach Ablauf einer Einmonatsfrist abschleppen lassen.