Häufig gestellte Fragen zu Sperrmüll auf Abruf

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    Sie haben noch Fragen zu Sperrmüll auf Abruf?

    Wir sind telefonisch unter der 115 für Sie da!

  1. Wie oft kann ich Sperrmüll auf Abruf kostenlos beantragen?

    Jedem Haushalt stehen jährlich bis zu zwei kostenlose Termine zur Verfügung. Ab der dritten Anmeldung wird eine Gebühr erhoben. Alternativ dazu können Sie Ihren Sperrmüll selbst auf den Recyclinghöfen gegen Gebühr anliefern.

  2. Wie viel Sperrmüll kann ich pro Termin bereitstellen?
    Es ist möglich 1 x 8 m³ oder 2 x 4 m³ Sperrmüll pro Jahr kostenlos zur Abholung anzumelden. 0,5 m³ entsprechen circa der Ladung eines PKW-Kofferraums. Mehrmengen werden gegen Gebühr abgeholt, müssen aber gesondert angemeldet werden.
     
  3. Wie kann ich meinen Sperrmüll anmelden?
  4. In welchem Zeitraum nach Anmeldung wird der Sperrmüll bei mir abgeholt?

    Der Sperrmüll wird in der Regel innerhalb von 30 Arbeitstagen bei Ihnen abgeholt. Bitte beantragen Sie Ihren Sperrmülltermin frühzeitig, da in Zeiten mit hohem Aufkommen die Abholtermine nicht zeitnah vergeben werden können. Den genauen Abholtermin erhalten Sie per E-Mail (bitte prüfen Sie auch Ihren SPAM-Ordner) oder telefonisch vom Stadtraumservice Mannheim. Ein Anspruch auf einen bestimmten Abholtag besteht bei der kostenlosen Sperrmüllabholung nicht. Dies geht nur beim gebührenpflichtigen Sonderservice.

  5. Was genau ist „Sperrmüll“? Und welche Gebrauchsgegenstände zählen dazu?
    Beim Sperrmüll handelt es sich um Abfall, der zu sperrig für den Restmüllbehälter ist. Als Beispiele hierfür wären zu nennen:
    • Badewannen aus Metall oder Kunststoff
    • Bettgestelle
    • Elektro- und Elektronikgeräte (Kantenlänge mindestens 60 Zentimeter)
    • Fahrrad, Kinderwagen, Wäscheständer
    • Gas- oder Elektroherde
    • Geschirrspülmaschinen, Kühlschränke
    • Matratzen, Möbel
    • Ölradiatoren, Ölöfen, Öltanks (vollständig entleert)
    • Teppiche (keine Teppichböden)
    • Waschmaschinen, Wäschetrockner
       
  6. Welche Stoffe gehören nicht zum Sperrmüll?
    • Altkleider und Schuhe (-> Altkleidercontainer)
    • Autobatterien (-> Recyclinghof Im Morchhof, ABG-Recyclinghof)
    • Autoreifen (->Recyclinghof Im Morchhof, ABG-Recyclinghof)
    • Bauabfälle, Holzbalken (-> ABG-Recyclinghof)
    • Elektro- und Elektronikgeräte (Kantenlänge kleiner als 60 Zentimeter (->Recyclinghof Im Morchhof, ABG-Recyclinghof)
    • Farbreste (ABG-Recyclinghof)
    • Nachtspeicheröfen (-> Fachhändler)
    • Problemstoffe (ABG-Recyclinghof)
    • Restmüll (-> Restmülltonne)
    • Papier, Pappe, Kartonagen (-> Papiertonne)
    • Verpackungsmaterial (-> Wertstofftonne)
    • Wertstoffe (Wertstoftonne, Papiertonne)
       
  7. Kann der Sperrmüll auch an einem gewünschten Termin abgeholt werden?
    Ja, Sie haben die Möglichkeit den Sperrmüll innerhalb von zwei bis drei Tagen oder auch an einem ganz bestimmten Termin abholen zu lassen. Dieser Sonderservice ist jedoch gebührenpflichtig.
     
  8. Was wird beim gebührenpflichtigen Sonderservice angeboten?
    • Expressabfuhr innerhalb von 2 bis 3 Tagen
    • Mehrmengen über 4 m³ / 8 m³ bzw. Zusatztermin ab der dritten Abfuhr
    • persönlicher Wunschtermin
       
  9. Wie hoch sind die Gebühren bei Inanspruchnahme des Sonderservice?
    Die Gebühren sind in der Kreislaufwirtschafts- und Gebührensatzung der Stadt Mannheim festgelegt. Diese können Sie direkt hier einsehen, herunterladen oder ausdrucken.
     
  10. Wie kann ich verhindern, dass fremder Sperrmüll zum eigenen dazu gestellt wird?
    Um zu vermeiden, dass fremder Sperrmüll bei Ihnen dazugestellt wird, sollten Sie den Sperrmüll erst nach 19 Uhr des Vortages, spätestens allerdings am Abholtag bis 6.30 Uhr herausstellen.
     
  11. Was ist, wenn jemand etwas dazustellt, was nicht mir gehört bzw. was ich nicht angemeldet habe?
    Generell nehmen unsere Müllwerker nur das mit, was angemeldet ist. Deswegen raten wir jedem Bürger den Sperrmüll so kurzfristig wie möglich an den Gehwegrand zu stellen. Aus rein logistischen Gründen ist es nicht möglich, dass unsere Müllwerker unangemeldeten Sperrmüll mitnehmen. Anhand der Mengen, die angemeldet sind, plant der Betrieb nämlich die Sperrmülltour. Deswegen bitten wir, nur das herauszustellen, was angemeldet wurde. Falls Nachbar*innen noch etwas dazugestellt hat, sprechen Sie sie an, mit der Bitte einen eigenen Termin zu vereinbaren.
     
  12. Was ist, wenn einer etwas dazugestellt hat, was grundsätzlich nicht beim Sperrmüll mitgenommen wird?
    Sollte ein solcher Fall eintreten und ein Unbekannter stellt zum Beispiel Problemstoffe oder Bauabfälle dazu, melden Sie sich bei der Behördennummer 115. Grundsätzlich ist es so, dass nur Sperrmüll mitgenommen wird. Alles andere, was nicht zum Sperrmüll gehört bleibt liegen.
     
  13. Muss ich genau angeben was ich herausstelle? Auch im Hinblick auf Schrott und E-Schrott usw.?
    Um abschätzen zu können, wie viel Sperrmüll zur Abholung bereitgestellt wird, bitten wir Sie alle Gegenstände anzugeben (Anzahl der Teile). Das erleichtert unsere Tourenplanung und -auslastung.
     
  14. Was mache ich mit kleineren Elektrogeräten?
    Kleingeräte wie Handy, Fön, kleinere Staubsauger oder Bügeleisen können Sie generell beim Recyclinghof Im Morchhof oder beim ABG-Recyclinghof kostenlos abgeben. Wenn Sie einen regulären Sperrmülltermin haben, können Sie diese kleinen Elektrogeräte auch dazulegen.

    Übrigens: Manche Elektrofachgeschäfte nehmen beim Kauf eines neuen Gerätes das alte zurück. Bitte erkundigen Sie sich im Einzelfall bei Ihrem Fachhandel.
     
  15. Kann ich eine alte Holztür ebenfalls beim Sperrmüll anmelden?
    Beim Sperrmüll gilt folgende Faustregel: Es kann das beim Sperrmüll angemeldet werden, was aufgrund der Größe nicht in die Restmülltonne passt, was Sie aber bei einem Umzug mitnehmen würden. Eine alte Holztür ist dementsprechend kein Sperrmüll, sondern gehört zu Bauabfällen, und kann beim ABG-Recyclinghof angeliefert werden.
     
  16. Ich wohne zur Untermiete, habe ich dann auch zwei freie Sperrmülltermine?
    Ja, Ihnen steht der gleiche Service zur Verfügung wie jedem anderen Mannheimer Haushalt, denn Sie zahlen anteilig mit der Miete auch die Abfallgebühren. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie in Mannheim gemeldet sind.
     
  17. Was muss ich vor und nach dem Abtransport des Sperrmülls beachten?
    Parken Sie Ihr Auto am Abholtag bitte so, dass die Müllwerker freien Zugang zum Sperrmüll haben.
    Ferner reinigen Sie bitte nach der Abfuhr den Gehweg und falls nötig auch die Fahrbahn.
     
  18. Kann ich meinen Sperrmüll auch selbst anliefern? Falls ja, wohin muss ich den Sperrmüll transportieren?
    Anstelle der kostenfreien Abholung Ihres Sperrmülls, können Sie bis zu 4 m³ am Recyclinghof Im Morchhof oder beim ABG-Reyclinghof kostenfrei anliefern. Hierfür ist trotzdem die Anmeldung bei der 115 oder über das Sperrmüllformular erforderlich. Sie erhalten von uns eine Anlieferbestätigung. Diese Bestätigung ist bei der Anlieferung vorzuzeigen.

    Auch ohne Anlieferbestätigung können Sie Sperrmüll und andere Stoffe das ganze Jahr über am Recyclinghof Im Morchhof 37 oder beim ABG-Reyclinghof auf der Friesenheimer Insel abgeben. Diese Abgabe ist dann allerdings für Sie kostenpflichtig. Sie müssen sich außerdem als Mannheimer Bürger*in ausweisen können. Gewerbe-Anlieferer benötigen die Vollmacht eines Mannheimer Haushalts. Die Vollmacht erhalten Sie direkt bei den Recyclinghöfen oder hier direkt als Download.

    Die Gebühren bei Selbstanlieferung ohne Anlieferbestätigung des Sperrmülls an den Recyclinghöfen finden Sie hier.
     
  19. Warum muss ich eine Gebühr zahlen, wenn ich meinen Sperrmüll auf dem Recyclinghof selbst anliefere?
    Bei der Gebühr handelt es sich nicht um eine Entsorgungsgebühr für den Sperrmüll, sondern um eine Umlage für die Betriebskosten des Recyclinghofes. Die zweimal jährliche Sperrmüllentsorgung hingegen ist in die Gebühren der Restmüllbehälter eingerechnet.
     
  20. Was muss ich bei der Anlieferung des Sperrmülls beachten?
    Bei Fahrzeugen mit ortsfremden Kennzeichen (z. B. Mietautos) müssen ein Nachweis erbracht werden, dass Sie in Mannheim gemeldet sind (z. B. mit dem Personalausweis).
     
  21. Was muss ich als Gewerbe-Anlieferer beachten?
    Gewerbe-Anlieferer können den Sperrmüll beim ABG-Recyclinghof abgeben. Dazu müssen Sie die Vollmacht eines Mannheimer Haushalts vorweisen. Das Formular für die Vollmacht können Sie hier direkt herunterladen. Falls keine Vollmacht vorliegt, wird der Sperrmüll beim ABG-Recyclinghof verwogen und gegen Gebühr entsorgt.
     
  22. Kann ich auch als Gewerbebetrieb Sperrmüll anmelden?
    Falls Sie als Gewerbebetrieb einen Hausmüllbehälter von der Stadt Mannheim nutzen, können Sie ebenfalls wie jeder normale Haushalt Sperrmüll anmelden. Hier gilt auch die Vorgabe von 1 x 8 m³ oder 2 x 4 m³ pro Jahr. Mehrmengen werden jedoch nach Gewerbetarif gemäß Kreislaufwirtschafts- und Gebührensatzung (§ 32, Abs. 2) berechnet.
     
  23. Wir sind ein Verein / eine Schule und haben Sperrmüll, wie können wir diesen entsorgen?
    Grundsätzlich gelten für Vereine und Schulen die gleichen Vorraussetzungen wie für Gewerbebetriebe oder Haushalte.
     
  24. Ich habe noch verwendbare Möbel, was mache ich damit?
    Der Stadtraumservice Mannheim bietet eine Online-Börse auf ihrer Homepage an. Unter dem Verschenken-und-mehr-Markt können gut erhaltene Gegenstände, die zu schade für den Sperrmüll sind, verschenkt oder getauscht werden.

    Es gibt in Mannheim auch einige Secondhand-Kaufhäuser, die noch zeitgemäße, gut erhaltene Möbel, funktionsfähige Elektrogeräte, Spielsachen oder ansehnliche und tragbare Textilien annehmen. Eine Liste mit den karitativen Einrichtungen können Sie hier einsehen.