Schutzgebiete

Um die Artenvielfalt und unser besonderes Landschaftsbild zu erhalten, gibt es Schutzgebiete. Das Bundesnaturschutzgesetz sowie das baden-württembergische Naturschutzgesetz kennen verschiedene Schutzgebietskategorien. Diese verfolgen jeweils eigene, klar definierte Ziele und legen unterschiedliche Schutzvorschriften fest. Zu den nationalen Schutzkategorien zählen unter anderem Naturschutzgebiete (NSG), Landschaftsschutzgebiete (LSG) und Naturdenkmale.

In Mannheim gibt es folgende Schutzgebietstypen:

Naturschutzgebiete

Zum Erhalt ökologisch besonders wertvoller Flächen werden Naturschutzgebiete (NSGs) festgesetzt. Sie bilden zusammen mit Nationalparks die nach Naturschutzrecht am strengsten geschützten Gebiete.

Die Mannheimer Naturschutzgebiete im Überblick.

Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete (LSG) dienen dem Schutz des Naturhaushalts und seiner Funktionsfähigkeit. Wichtige Schutzgüter sind neben der Pflanzen- und Tierwelt zum Beispiel Boden, Grund- und Oberflächenwasser, Klima oder das Landschaftsbild. Ein Gebiet kann auch aufgrund seiner besonderen Bedeutung für die Erholung als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen werden.

Die Mannheimer Landschaftsschutzgebiete.

Natura 2000-Gebiete (Vogelschutz‐ und Fauna‐Flora‐Habitat‐Gebiete)

Natura 2000-Gebiete dienen als europäisches Schutzgebietssystem dem Aufbau und Erhalt eines Netzes von natürlichen und naturnahen Lebensräumen.

Die Natura-2000-Gebiete in Mannheim.

    Naturdenkmale

    Ein Naturdenkmal ist ein unter Naturschutz stehendes Landschaftselement mit einer Fläche von bis zu fünf Hektar. Damit sollen werden bestimmte Erscheinungsformen der Natur, wie Felsformationen oder Quellen, Einzelbäume oder Alleen, oder Flächen aus ökologischen, wissenschaftlichen, geschichtlichen oder heimatkundlichen Gründen unter Schutz gestellt werden.

    Die Naturdenkmale in Mannheim.


    Übersicht über Mannheimer Natur- und Landschaftsschutzgebiete (PDF-Datei) (Stand 2020)