Nothilfefonds "Corona"
Unterstützung aus dem Nothilfefonds »Corona«
Die Sozialverwaltung der Stadt Mannheim hat einen Nothilfefonds »Corona« für die Abwendung von sozialen Notlagen aufgelegt.
Bei besonderen persönlichen Notlagen, in denen keine vorrangigen Leistungen nach den Sozialgesetzen in Anspruch genommen werden können, kann eine einmalige Hilfe aus dem Nothilfefonds beantragt werden.
Leistungen in Form einer einmaligen Zuwendung werden bewilligt, wenn
- ein akuter Wohnungsverlust droht oder eine vergleichbare gravierende Notlage vorliegt,
- aus gesundheitlichen Gründen (mit ärztlichem Attest) bezogen auf das Pandemiegeschehen erhebliche Mehraufwendungen entstehen oder
- die Versorgung aufgrund von Quarantäne nur durch den Einsatz zusätzlicher finanzieller Mittel gesichert werden kann.
Die Höhe des Unterstützungsbetrages ist von der individuellen Notlage abhängig.
Ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Nothilfefonds »Corona« besteht nicht.
Anträge können auch mit Unterstützung von sozialen Hilfsorganisationen gestellt werden.
Der Antrag steht Ihnen hier zur Verfügung.
Der Antrag kann ausgedruckt und per Hand ausgefüllt oder die PDF-Datei heruntergeladen und am PC ausgefüllt werden.
Bitte senden Sie den unterschriebenen Antrag per e-Mail an michaela.settelmaier@mannheim.de
oder per Post an
Fachbereich Arbeit und Soziales
z. Hd. Fr. Settelmaier
K1, 7-13
68159 Mannheim