Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

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    Sachgebietsleitung Grundsicherung (Innenstadt/Jungbusch, Lindenhof, Almenhof, Neckarau, Niederfeld, Rheinau)
    N. N.
    Sachgebietsleitung Grundsicherung (Feudenheim, Friedrichsfeld, Gartenstadt, Käfertal, Luzenberg, Neuhermsheim, Neuostheim, Oststadt, Sandhofen, Schönau, Schwetzinger Stadt, Seckenheim, Vogelstang, Wallstadt)
    Dominik Schäfer
    Sachgebietsleitung Grundsicherung (Neckarstadt Ost, Neckarstadt West, Waldhof)
    Karl-Heinz Strobel
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    RNV Linie 1, 3, 4, 5, 7   
    Haltestelle Abendakademie
    RNV Linie 2, 53, 61, 62 
    Haltestelle Kurpfalzbrücke

    Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir Ihren individuellen Anspruch prüfen können:

    Öffnungszeiten der Anlaufstelle in K1, 7-13 im Erdgeschoss
    Montag bis Donnerstag
    08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
    13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
    Freitag
    08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Wer kann Grundsicherung erhalten?

Personen, die

  • die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII (beginnend ab Vollendung des 65. Lebensjahres) erreicht haben

oder

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.

Wenn erforderlich, erstellt der zuständige Träger der Rentenversicherung ein Gutachten, ob auf Dauer die medizinischen Voraussetzungen für eine volle Erwerbsminderung vorliegen. Eine Unterhaltsprüfung findet grundsätzlich nicht statt.

Höhe der Grundsicherungsleistungen:

Der Grundsicherungsanspruch errechnet sich aus

  • den für die Leistungsberechtigten maßgebenden Regelsatz
  • den tatsächlichen, kopfanteiligen Kosten der Unterkunft und Heizung

Darüber hinaus gibt es bestimmte Aufschläge.

Diesem Bedarf wird vorhandenes Einkommen bzw. einzusetzendes Vermögen gegenübergestellt.

Wir beraten Sie hierzu gerne in einem persönlichen Gespräch.

Einkommens- und Vermögensvoraussetzungen

Es gelten die gleichen Bedingungen wie bei der Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII.

Wer hat keinen Anspruch?

Personen, die zwar die "Grundvoraussetzungen" erfüllen, aber in den letzten 10 Jahren ihre Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.

Unterhalt

Das Thema Eltern- bzw. Angehörigenunterhalt finden Sie auf der Seite Unterhalt und Forderungen.

Antragsformulare

Hier finden Sie den Antrag auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, (Sozialhilfe) sowie den Antrag auf Weiterbewilligung.

Weitergehende Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Sozialpass der Stadt Mannheim
Merkblatt zum Sozialpass