Waffenbehörde

Waffen und Munition

Die gesetzlichen Voraussetzungen für den Erwerb, den Besitz, das Tragen und Führen von Waffen und Munition sind streng reglementiert. Die Sicherheit der Allgemeinheit hat absolute Priorität.

Die Waffenbehörde bearbeitet alle waffen- und sprengstoffrechtlichen Anträge und Angelegenheiten. Zum Dienstleistungsspektrum gehören auch Erlaubnisse zum Abbrennen von Feuerwerken anlässlich von Veranstaltungen im Freien und auf Hallenbühnen.