Abgeschlossenheitsbescheinigung nach WEG

Wollen Sie Ihr Gebäude aufteilen in Sondereigentumseinheiten, z.B. in Eigentumswohnungen, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese wird von den Unteren Baurechtsbehörden, hier in Mannheim dem Fachbereich Baurecht.Bauverwaltung.Denkmalschutz, ausgestellt.

Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung erhalten Sie die Bestätigung, dass jede Sondernutzungseinheit in sich abgeschlossen ist.

Die Bescheinigung wird der bei einem Notar abzugebenden Teilungserklärung beigesiegelt und dann mit dieser an das Grundbuchamt weitergegeben.

Es genügt, bei der Baurechtsbehörde einen formlosen Antrag und die erforderlichen Planunterlagen abzugeben. Nutzen Sie dazu einfach das von uns zur Verfügung gestellte Antragsformular zur Abgeschlossenheit oder nutzen Sie unsere Online-Services.
 

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