Baugenehmigungsverfahren/ Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren/ Zustimmung
Im Baugenehmigungsverfahren wird die Übereinstimmung des genehmigungspflichtigen Vorhabens mit den öffentlich rechtlichen Vorschriften überprüft und mit der Baugenehmigung bestätigt. Alternativ dazu kann bei bestimmten Vorhaben und Gebieten das Kenntnisgabeverfahren oder das vereinfachte Genehmigungsverfahren gewählt werden.
Die Genehmigungspflicht ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen der Landesbauordnung für Baden-Württemberg. Dabei ist zu beachten, dass auch Nutzungsänderungen unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungspflichtig sind. Wenn ein Vorhaben verfahrensfrei ist, d. h. keiner Genehmigung bedarf, muss es ebenso wie ein genehmigungspflichtiges Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.
Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen sind im Baugenehmigungsverfahren Gegenstand der Zulässigkeitsprüfung und der baurechtlichen Entscheidung; sie müssen nicht besonders beantragt werden.
Wesentlich für die Durchführung des Genehmigungsverfahrens und für eine fristgerechte Entscheidung ist die vollständige Vorlage der in der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung genannten Unterlagen bzw. Bauvorlagen.
Für die im Kenntnisgabeverfahren möglichen Gebäudearten kann auch ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden.
Anders als im Kenntnisgabeverfahren müssen die Grundstücke jedoch nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes liegen.
Der in diesem Verfahren auf bestimmte Vorschriften eingeschränkte Prüfumfang schließt Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen von diesen Vorschriften mit ein. Andere Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen müssen besonders beantragt werden.
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