Umwelt & Verkehr - 17.11.2022

Verpackungsgesetz: Mehrweg-Pflicht ab Januar

Stadt informiert Gastronomie und Einzelhandel und bietet Unterstützung an

Ab 1. Januar 2023 tritt eine weitere Regelung des Verpackungsgesetzes in Kraft, um Abfälle zu vermeiden, Rohstoffe zu sparen und die Umwelt zu schonen. Alle Betriebe, die Essen und Getränke zum Mitnehmen anbieten, sind verpflichtet, ihren Kunden neben Einweg- auch Mehrwegbehälter anzubieten. Dabei darf das Produkt in der Mehrwegverpackung nicht mehr kosten als das in der Einwegvariante.

In Deutschland entstehen nach Angabe der Bundesregierung täglich 770 Tonnen Verpackungsmüll durch Take-Away-Einwegverpackungen. Um diese Flut einzudämmen, gibt es für den Kaffee unterwegs bereits in vielen Verkaufsstellen wiederverwendbare Mehrwegbecher, auch in Mannheim. Ab 2023 soll es auch für die Mitnahme von Speisen und anderen Getränken Mehrwegverpackungen geben, die gegen ein Pfand ausgegeben werden können.

Alle Cafés, Bistros, Restaurants, Bäckereien oder Lieferdienste, die Essen und Trinken zum Mitnehmen anbieten, müssen die neue Verordnung umsetzen. Dazu zählen auch Veranstalter oder Aussteller auf Märkten. Lediglich kleine Betriebe mit einer Verkaufsfläche von bis zu 80 Quadratmeter (inklusive Sitz- und Aufenthaltsbereich) und weniger als fünf Beschäftigten sind von der Pflicht befreit, eigene Mehrwegverpackungen vorzuhalten. Sie müssen allerdings, die von den Kunden mitgebrachten Gefäße befüllen.

Um die Gastronomie und den Einzelhandel rechtzeitig über die neue Mehrwegpflicht im To-Go-Bereich zu informieren, schreiben der Stadtraumservice Mannheim und die Klimaschutzagentur Mannheim in den kommenden Tagen rund 1.000 Anbieter persönlich an. In einem Flyer wird erklärt, was bei der Einführung von Mehrwegsystemen zu berücksichtigen ist und welche Lösungen möglich sind.

Wer schnell ist bei der Einführung eines Mehrwegsystems, wird von der Stadt Mannheim finanziell gefördert. Von dieser Förderung profitieren die ersten fünf Betriebe, die sich einem etablierten System anschließen. Der Antrag zum Förderprogramm ist auf den Seiten der Klimaschutzagentur unter www.klima-ma.de/take-away-take-a-box zu finden. Kunden, die Speisen und Getränke gerne to go oder Take-Away konsumieren, sollten auf das Siegel „Einmal ohne, bitte“ achten. Wer dieses Siegel an der Eingangstür sieht, kann sich sicher sein, dass hier mitgebrachte Behältnisse befüllt werden.

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