Corona - 23.04.2021

Schulen und Kitas ab Montag geschlossen

„Die dritte Welle brechen“, die Pandemie eindämmen, die Inzidenzen senken und eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindern - das ist das Ziel des Infektionsschutzgesetzes, zu dem Änderungen am Mittwoch vom Bundestag beschlossen wurde. Diese passierten am Donnerstag den Bundesrat und wurden am Donnerstag ebenfalls von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt es am morgigen Samstag in Kraft.
 
Demnach müssen Schulen, Berufsschulen, Hochschulen, außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen ab einem Inzidenzwert von über 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Präsenzunterricht am übernächsten Tag einstellen - dies ist in Mannheim der Fall. Ausnahmen sind für Abschlussklassen und Förderschulen möglich. Eine Notbetreuung an den Schulen kann eingerichtet werden.
 
Auch Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten und Horte) und Kindertagespflege wechseln ab Montag in die Notbetreuung.
 
„Wir haben großes Verständnis für die Situation der Eltern und Kinder. In Mannheim stellen aktuell die Kinder keine Treiber des Infektionsgeschehens dar, an Schulen und Kitas gibt es aktuell sieben Cluster mit 29 positiv getesteten Kindern und Jugendlichen gegenüber mehr als 100 Infizierten aus sieben Clustern in Unternehmen. Kinder und Jugendliche sind im Vergleich zu Erwachsenen insgesamt in Mannheim auch seltener von Infektionen betroffen. Insofern hätten wir uns bei der Ausgestaltung der Regelungen vor Ort mehr Gestaltungsmöglichkeiten gewünscht. Diese sind durch das Bundesgesetz begrenzt. Wenn wir jetzt aber alle noch einmal in einer gemeinsamen Anstrengung unsere Kontakte reduzieren und die Abstands- und Hygieneregeln gut beachten, werden die Inzidenzwerte hoffentlich bald wieder sinken und die Schulen und Kitas wieder öffnen können“, so Familien- und Gesundheitsbürgermeister Dirk Grunert.
 
Notbetreuung
Die Kriterien für die Notbetreuung hat das Land nun festgelegt: (https://km-bw.de/,Lde/startseite/service/2021-04-23+Auswirkungen+der+Bundesnotbremse+auf+den+Schul-+und+Kitabetrieb+in+Baden-Wuerttemberg) Die Notbetreuung findet unter den bekannten und etablierten Kriterien statt.

Anspruch auf Notbetreuung haben demnach Kinder und Jugendliche
- deren Teilnahme an der Notbetreuung zur Gewährleistung des Kindeswohls erforderlich ist,
- deren Erziehungsberechtigte beide in ihrer beruflichen Tätigkeit unabkömmlich sind (das kann auch im Home-Office der Fall sein) oder ein Studium absolvieren oder eine Schule besuchen und hierdurch an der Betreuung gehindert sind, oder
- die aus sonstigen schwerwiegenden Gründen auf eine Notbetreuung angewiesen sind.

Die Notbetreuung erstreckt sich in der Regel auf den Zeitraum des Betriebs der Einrichtungen, den sie ersetzt. Sie findet in der bisher jeweils besuchten Einrichtung durch deren Personal und in möglichst kleinen und konstant zusammengesetzten Gruppen statt. Ausnahmen hiervon sind nur in besonders zu begründenden Fällen zulässig.

Die entsprechenden Formulare können hier eingesehen und heruntergeladen werden: http://www.mannheim.de/notbetreuung

Testungen
Die Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim vom 15. April 2021 zu Testungen von Kita-Kindern und -Beschäftigten bleibt hiervon unberührt. Die Testpflicht für Kindergarten-Kinder als Voraussetzung für den Besuch einer Kindertageseinrichtung bleibt bestehen, wenn die Notbetreuung in Anspruch genommen wird. Die Testung von Krippen-Kindern wird weiterhin auf freiwilliger Basis empfohlen.
 
Hotline für Eltern
Die Stadt Mannheim hat eine Telefon-Hotline für Eltern eingerichtet. Sie ist unter der Telefonnummer 293 -5656 ab Montag, 26. April, montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 13 Uhr erreichbar.
 
Betreuungsgebühren
Wie in den vergangenen Monaten prüft die Verwaltung einen Gebührenerlass für die Zeiten, in denen die Kindertagesstätten nicht in Anspruch genommen wurden.

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