Bauen & Wohnen - 30.06.2022

Neue Bodenrichtwerte 2022 ermittelt

Für die Ermittlung von Grundstückswerten in Mannheim hat der Gutachterausschuss nun die aktuellen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 aus der Kaufpreissammlung abgeleitet und ermittelt. Die meisten Bodenrichtwerte sind im Zeitraum zwischen den Stichtagen 31.12.2020 und 01.01.2022 gestiegen – bei baureifem Land mit der Nutzungsart „gewerbliche Bauflächen“ um rund 15 Prozent, in der Nutzungsart „Wohnbau- und gemischte Bauflächen“ mehrheitlich um rund 20 Prozent und bei den „Flächen der Land- oder Forstwirtschaft“ um rund fünf 5 Prozent.

„Die Bodenrichtwerte geben das allgemeine Bodenwertniveau wieder und bilden eine wichtige Grundlage zur Schaffung von Transparenz am Grundstücksmarkt für jedermann. Mit ihrer Entwicklung sind wir in Mannheim selbstverständlich nicht vom Trend der Wertsteigerung ausgeschlossen. Dennoch ist bezahlbares Wohnen eine zentrale soziale Frage, die wir konsequent angehen. Derzeit erarbeiten wir ein neues Handlungskonzept Wohnen, in dem auch die bereits bestehenden Instrumente vertieft werden. Durch den Mannheimer Bodenfonds und eine aktive Einkaufsstrategie von Grundstücken streben wir mittel- und langfristig eine angemessene städtische Einflussnahme auf die Entwicklungen an“, bewertet der für Wohnen und Stadtentwicklung zuständige Bürgermeister Ralf Eisenhauer.

Die aktuellen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 können ab sofort über das Geoportal der Stadt Mannheim unter www.gis-mannheim.de eingesehen werden. Die Nutzungsbedingungen für die Bodenrichtwerte und weitere Erläuterungen sind dort als PDF-Datei hinterlegt. Der Gutachterausschuss empfiehlt, die Erläuterungen vor Benutzung der Bodenrichtwertkarte durchzulesen, um Missverständnisse und Fehlinterpretationen zu vermeiden.
Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte ohne Angabe der zugehörigen Grundstücks(-teil)-fläche können gebührenpflichtig unter Angabe der Anschrift (ggf. abweichende Rechnungsanschrift), des Grundstücks (Flurstücksnummer und/oder Lagebezeichnung) sowie des Bodenrichtwertstichtags bei der Stadt Mannheim – Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Glücksteinallee 11, 68163 Mannheim oder per E-Mail an gutachterausschuss@mannheim.de beantragt werden.

Durchschnittlicher Lagewert

Der Bodenrichtwert gemäß § 196 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Bei bebauten Grundstücken ist der Bodenrichtwert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.

Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 für die neue Grundsteuer

Im Rahmen der Grundsteuerreform zur Neubewertung der Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B) fordert die Finanzverwaltung Baden-Württemberg zurzeit die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer auf, eine Feststellungserklärung abzugeben. In den meisten Fällen wird hierfür nur der Bodenrichtwert und die Grundstücksfläche benötigt. Die erforderlichen Informationen zur Grundsteuer sind über das Geo-Portal www.grundsteuer-bw.de erhältlich. Dort findet sich ab sofort auch ein Link zum Portal Bodenrichtwertsystem BORIS-BW (www.gutachterausschuesse-bw.de), über das zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 2022 die Bodenrichtwerte und die Grundstücks(-teil)flächen kostenlos abgerufen werden können.

Eine Anfrage beim Gutachterausschuss diesbezüglich entfällt somit.

Der Gutachterausschuss empfiehlt auch hier, insbesondere die Hinweise in den örtlichen Fachinformationen zur Ableitung und Verwendung der Bodenrichtwerte durchzulesen, um Missverständnisse und Fehlinterpretationen zu vermeiden.

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