Corona - 24.05.2022

702. Aktuelle Meldung zu Corona 24.05.2022

  1. Zahl der PCR-bestätigten Fälle in der Zeit vom 16.05. bis 22.05.2022
  2. Zahl der Patienten auf den Intensiv- sowie den Isolierstationen in Mannheim
  3. Zahl der Bürgertestungen
  4. Impfen / Kommunales Impfzentrum (KIZ) in der Salzachstraße 15 in Neckarau
  5. Freiwilliges Tragen von Masken in Gebäuden der Stadt Mannheim


1. Zahl der PCR-bestätigten Fälle in der Zeit vom 16.05. bis 22.05.2022

Im Zeitraum vom 16. Mai 2022 bis zum 22. Mai 2022 (KW 20) wurden insgesamt 931 (Vorwoche 1.386) PCR-positive Fälle registriert. Aufgrund des jahreszeitlichen Einflusses auf das Infektionsgeschehen ist in den kommenden Wochen weiterhin ein kontinuierlicher Rückgang der Fallzahlen zu erwarten.

Den Inzidenzwert und die Fallzahlen für die Stadt Mannheim finden Sie weiterhin auf unserer Homepage unter https://www.mannheim.de/inzidenzzahl

Aktuelle Informationen rund um das Thema Corona finden Sie unter https://www.mannheim.de/corona

 

2. Zahl der Patienten auf den Intensiv- sowie den Isolierstationen in Mannheim

Der reine Zahlenwert der 7-Tage Inzidenz hat in der von der Omikron-Variante geprägten aktuellen Phase der Pandemie seine Bedeutung als Steuerungsgröße verloren. Aussagekräftiger sind die Zahlen zu den Patienten, die mit einem positiven Corona-Nachweis im PCR-Test in den Mannheimer Kliniken auf den Intensiv- sowie den Isolierstationen behandelt werden. Es befinden sich aktuell 4 Patient*innen auf den Intensivstationen, 28 Patient*innen auf den Nicht-Intensivstationen (Stand 24.05.22).

 

3. Zahl der Bürgertestungen

Im Zeitraum vom 01. April 2022 bis zum 30. April 2022 wurden laut Mitteilung der einzelnen Teststellen an das Gesundheitsamt 193.909 Bürgertestungen (Schnelltest der Bürgerinnen und Bürger – auch mit Wohnsitz außerhalb von Mannheim – ohne Krankheitszeichen) vorgenommen,  253.784 Testungen weniger als im Monat März. Aufgrund der aktuell vorherrschenden Omikron-Variante schließt ein negativer Befund im Bürgertest eine bereits bestehende COVID-Infektion nicht sicher aus, daher wird weiterhin die Einhaltung der AHA-Regeln empfohlen.

 

4. Impfen / Kommunales Impfzentrum (KIZ) in der Salzachstraße 15 in Neckarau

Am KIZ in der Salzachstraße 15 stehen den Besucherinnen und Besuchern Parkplätze zur Verfügung. Zudem besteht über die Straßenbahn-Linie 1 (Haltestelle Isarweg) eine gute Anbindung an den ÖPNV. Es besteht montags bis freitags von 12 bis 18 Uhr die Möglichkeit zur Impfung gegen das Corona-Virus für Mannheimerinnen und Mannheimer ab zwölf Jahren. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden. Geimpft wird mit den Impfstoffen von Novavax, Biontech, Moderna und Johnson und Johnson. Es sind Erst-, Zweit- und Drittimpfungen (sogenannte Auffrischungs- oder Boosterimpfungen) sowie Viertimpfungen (zweite Auffrischungsimpfung) für besonders gefährdete Personengruppen möglich.

Für die Impfung vor Ort wird ein Ausweis benötigt. Ebenso wird darum gebeten, die Krankenkassenkarte und den Impfpass (falls vorhanden) mitzubringen. Wer keinen Impfpass hat, erhält vor Ort eine Bescheinigung.

Impfungen sind mit und ohne Termin möglich. Termine für das KIZ in der Salzachstraße können unter https://www.mannheim.de/kiz vereinbart werden.

 

Impftelefon des Seniorenrats Mannheim zur Terminbuchung im Kommunalen Impfzentrum für Mannheimerinnen und Mannheimer über 55 Jahre

Der Seniorenrat Mannheim bietet unter der Telefonnummer 0621/293-9516 für Menschen über 55 Jahre aus Mannheim telefonische Hilfe bei dem Buchen eines Impftermins an. Das Impftelefon ist montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr für Impftermine zu erreichen. Es wird gebeten, sich Zettel und Schreibstift bereitzulegen. Der Seniorenrat Mannheim übernimmt die Anmeldung und das Buchen.

 

5. Freiwilliges Tragen von Masken in Gebäuden der Stadt Mannheim

Zum 25. Mai 2022 tritt die Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales außer Kraft und die darin geregelten Basisschutzmaßnahmen für Beschäftigte sind somit nicht mehr verpflichtend. Die Maskenpflicht für Beschäftigte entfällt daher ab dem 26. Mai 2022, so dass ab diesem Zeitpunkt auch die bislang bestehende Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher beim Betreten der städtischen Gebäude hinfällig ist. Um jedoch weiterhin den Schutz der Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten, wird den Beschäftigten sowie den Bürgerinnen und Bürgern empfohlen, bei Begegnungen in den städtischen Gebäuden freiwillig einen Mund-Nasen-Schutz bzw. eine FFP2-Maske zu tragen.

Medien