Allgemeine Hygienemaßnahmen / Infektionsschutz
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Jede*r Bürger*in kann mithelfen!
Wir alle können durch die Beachtung allgemeiner Hygienemaßnahmen einen Beitrag zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Coronavirus-Erkrankungen leisten:
Die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Coronavirus-Erkrankungen (COVID 19) sind allgemeine Hygienemaßnahmen wie
- Ansammlungen meiden
- Abstand von mindestens 1,5 m halten
- Beim Husten und Niesen Armbeuge vor Mund und Nase halten
- Die Hände regelmäßig mit Wasser und Seife waschen,
- Berührungen von Augen, Nase und Mund vermeiden.
- Vermeiden Sie den Kontakt zu offensichtlich erkrankten Personen
- Verzichten Sie auf das Händeschütteln zur Begrüßung und Verabschiedung
Diese Maßnahmen schützen auch vor einer Übertragung der derzeit noch sehr stark zirkulierenden Grippeviren oder anderer Auslöser von Erkältungskrankheiten.
Maskenpflicht – Aktualisierte Rechtsverordnung des Landes (Stand 25. Januar 2021)
In den gewohnten Bereichen bleibt es bei der Maskenpflicht, die seit dem 25. Januar 2021 in erweiterter Form gilt. In einigen Bereichen muss künftig eine medizinische Maske, statt der bisherigen „Alltagsmaske“ getragen werden. Unter medizinischen Masken sind OP-Masken (DIN EN 14683:2019-10) oder FFP2 (DIN EN 149:2001) respektive Masken der Normen KN95/N95 zu verstehen. Die Geltungsbereiche dieser Masken finden Sie auf der Internetseite des Landes Baden-Württemberg.
Weitere Informationen sowie den Link zur aktualisierten Rechtsverordnung des Landes finden Sie hier: https://www.mannheim.de/de/informationen-zu-corona/aktuelle-rechtsvorschriften.
Einfacher Mund-Nasen-Schutz bzw. Alltagsmaske
Das Sozialministerium Baden Württembergs stellt ebenfalls ein Erklärvideo zum Thema Maskenschutz zur Verfügung:
Das Sozialministerium führt hierzu weiter aus:
Mit einfachen Mitteln kann man sich selbst eine Schutzmaske machen, um andere zu schützen. Wir haben ein paar Tipps zusammengestellt.
Um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, können einfache Masken für Mund und Nase helfen. Sie schützen vor allem davor, das Virus weiter zu verbreiten. Wir empfehlen daher, möglichst einen einfache Maske für Mund und Nase zu tragen, wenn man einkaufen geht oder mit Bus und Bahn fährt. Aber auch in der Arbeit oder im Büro sind sie sinnvoll.
Damit sind keine medizinischen Masken gemeint, wie sie im Krankenhaus benutzt werden. Diese Masken werden erst einmal für das medizinische Personal, für die Polizei oder das Personal in den Supermärkten dringend benötigt. Aber wir können trotzdem etwas tun und einen Schal, ein Tuch oder einen selbst hergestellten einfache Maske aus Stoff verwenden, den man sich über Mund und Nase zieht. Denn auch das verringert das Risiko, dass Sie jemand anderen anstecken. Und wenn Ihr gegenüber auch so ein Schutz über Mund und Nase hat, schützt man sich gegenseitig. Sie verhindern das unkontrollierte Aushusten oder Ausniesen von virenbelasteten Tröpfchen und senken die Ansteckungswahrscheinlichkeit.
Natürlich ist es für uns alle erst einmal sehr ungewohnt, mit einer Maske aus dem Haus zu gehen. Doch in dieser Zeit ist eine Maske ein Symbol der Verantwortung. Wenn viele eine Maske tragen, machen wir es dem Virus nochmal schwerer, sich zu verbreiten. Hier finden Sie eine Video-Anleitung zum richtigen Umgang mit Masken.
Anleitungen für eigene Masken
Nähanleitung für eine einfache Maske für Mund und Nase (PDF)
Burda: Anleitung mit Schnittmuster
Nähfrosch.de: Einfache Maske für Mund und Nase selber machen
Es gibt zudem auch Schneidereien, die solche einfachen Masken anbieten. Wenn Sie also nicht selbst nähen können oder keine der anderen Alternativen in Frage kommt, rufen Sie einfach bei Ihrer Schneiderei um die Ecke an.
Natürlich gilt auch weiterhin, sich und andere durch richtige Hygiene zu schützen.
Selbstgemachte Masken richtig benennen
In den vergangenen Tagen gab es Meldungen, dass Abmahnanwälte freiwillige Helferinnen und Helfer abgemahnt haben sollen, weil sie ihre Masken Mundschutz oder Mund-Nasen-Schutz genannt haben. Dies ist tatsächlich nach dem Medizinproduktegesetz nicht erlaubt.
Das Verbot im Medizinproduktegesetz dient grundsätzlich dem Schutz vor irreführenden Bezeichnungen und damit letztlich dem Schutz der Bevölkerung. Dieser Schutzzweck hat grundsätzlich – auch zu Coronazeiten – weiterhin seine Berechtigung.
Nichtsdestotrotz darf das wichtige Engagement nicht durch Abmahnungen und die aktuelle Berichterstattung hierüber beschädigt oder begrenzt werden. Hilfreich hierfür ist ein Hinweis des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte. Dieses hat bereits auf die aktuelle Berichterstattung reagiert und wertvolle Hinweise veröffentlicht. So lässt sich dem Risiko, eine Abmahnung zu erhalten, vorbeugen. Etwa die Bezeichnung solcher Masken als Community-Masken oder ähnliches.
Bundesamt für Arzneimittel: Übersicht und Definition Mund-Nasen-Schutz und FFP2 und FFP3-Masken
Bundesministerium für Gesundheit: Informationen zum Masken und Mundschutz (PNG)
Umweltministerium: Umfassender Gesundheitsschutz nur bei zertifizierten Masken
Hygiene in Kitas: digitale Infoveranstaltung
In einer digitalen Informationsveranstaltung hat das Gesundheitsamt der Stadt den Beschäftigten im Bereich der Kinderbetreuung sowie den selbständigen Kindertagespflegepersonen Fragen rund um das Thema „Hygiene in der Kinderbetreuung in Zeiten von Corona“ beantwortet. Die vorab an das Gesundheitsamt formulierten Fragen wurden durch den Gesundheitsbürgermeister Dirk Grunert, den Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Peter Schäfer und die Leiterin der Hygiene der UMM Frau Prof. Alexandra Heininger beantwortet. Die Aufzeichnung des Livestreams kann unter http://www.mannheim.de/infoveranstaltung-hygiene sowie über den städtischen youtube-Kanal abgerufen werden.
Weitere Informationen zum Infektionsschutz
- Häusliche Isolierung bei bestätigter COVID-19-Erkrankung: Flyer für Patienten und Angehörige (RKI)
- Informationen des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg
- Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum neuartigen Coronavirus SARS CoV 2
- Merkblatt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Seite des Robert-Koch-Instituts zu Corona
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA: YouTube Clips "Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuartigen Coronavirus"
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Auf der Website der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration finden Sie gesammelte Hinweise der Bundesregierung in verschiedenen Sprachen:
| English/Englisch | Türkçe/Türkisch | Polski/Polnisch | Français/Französisch | Italiano/Italienisch|
| ελληνικά/Griechisch | Hrvatski/Kroatisch | Română/Rumänisch | Български/Bulgarisch |
| Magyar/Ungarisch | فارسی /Farsi | دری /Dari | 中文语言/Chinesisch | Español / Spanisch | |عربي/Arabisch | Tiếng Việt/Vietnamesisch | Shqip / Albanisch | Русский / Russisch | ትግርኛ / Tigrinja |
Wichtige Downloads
- Sharepics Schutz vor Infektionen in mehreren Sprachen
- Spiegelaufkleber "Richtig Händewaschen" für Kindertageseinrichtungen
- Spiegelaufkleber "Richtig Händewaschen" für Grundschulen
- Spiegelaufkleber "Richtig Händewaschen" für Sekundarstufe I
- Spiegelaufkleber "Richtig Händewaschen" für Erwachsene
- RKI-Verdachtsabklärung Flowchart
- Merkblatt für Risikogruppen
- Merkblatt für Betroffene