Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr

Die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Fahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben (Güterkraftverkehr), ist erlaubnispflichtig. Wenn Sie Beförderungen dieser Art innerhalb Deutschlands durchführen bzw. durchführen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr.

Für grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten ist eine Gemeinschaftslizenz erforderlich.

 

Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?

Als Unternehmerin oder Unternehmer mit Sitz in Mannheim können Sie die Erlaubnis bei der Stadtverwaltung Mannheim beantragen.


Voraussetzungen für einen erfolgreichen Antrag sind Ihre fachliche Eignung, Ihre Zuverlässigkeit und Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit.

Was müssen Sie vorlegen?

Bitte bringen Sie mit:

  • Prüfungszeugnis der Industrie- und Handelskammer als Nachweis der fachlichen Eignung
  • Bescheinigung eines Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers, Steuerberaters oder eines Kreditinstituts über Ihr Eigenkapital
  • Bescheinigungen des Finanzamtes und der Stadtkasse Mannheim über Ihre steuerliche Zuverlässigkeit
  • Bescheinigung/en der Krankenkasse/n über die ordnungsgemäße Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge
  • Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Entrichtung der Beiträge
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei unserer Behörde als Nachweis der Zuverlässigkeit
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt zu Ihrer Person sowie ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis oder Gemeinschaftslizenz
  • Eigenkapitalbescheinigung
  • Zusatzbescheinigung
Welche Gebühren werden fällig?
Dienstleistung Gebühr
Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr (im Original) 410,00 Euro
Je Abschrift ab dem zweiten Fahrzeug 100,00 Euro
Führungszeugnis   13,00 Euro
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister   13,00 Euro
Gemeinschaftslizenz 410,00 Euro
Je Abschrift ab dem ersten Fahrzeug 100,00 Euro
Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

Die Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr können Sie beim Sachgebiet Lizenzwesen in K 7 beantragen. Weitere Informationen - beispielsweise zu Barrierefreiheit und Bezahlmöglichkeiten - finden Sie auf der Seite des Sachgebietes Lizenzwesen.
 

Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Antragstellung telefonisch oder persönlich durch uns beraten zu lassen.

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