Sondernutzungen
Sondernutzungserlaubnisse zur Nutzung von öffentlichem Straßenraum erteilt die Straßenverkehrsbehörde. Sie sind zur Durchführung bzw. Aufstellung notwendig bei:
- Straßenfesten, Werbeveranstaltungen vor dem Ort der eigenen Niederlassung, Umzügen (z.B. Fastnachtsumzüge, Martinsumzüge und Prozessionen) und ähnlichen Veranstaltungen (bis 250 Teilnehmende),
- Tischen und Stühlen, Sonnenschirmen und Heizpilzen für eine Außengastronomie,
- Caritativen Weihnachtsverkauf,
- Warenständern und mobilen Werbetafeln vor dem Ort der eigenen Niederlassung,
- ambulantem Straßenhandel (z.B. bei Blumen, Eis, Maronen, Brezeln),
- Pflanzenkübeln,
- Platzkonzerte und Straßenmusik,
- Drehgenehmigungen,
- Aufstellen von mobilen Containern bei Umbau von Gewerbetreibenden oder bei Veranstaltungen für einen kurzen Zeitraum.
In den Fällen, in denen kein Formular existiert, ist ein formloser Antrag per E-Mail, Fax oder Brief ausreichend, wenn folgende Angaben geliefert werden:
- Antragsteller, ggf. Organisation, Name, Anschrift des Verantwortlichen
- Ort mit vermaßtem Lage- und Möblierungsplan (Darstellung des Bestandes wie öffentlichen Straßenmöbeln, der Hauswand, Eingängen, Gleisanlagen Blindenleitstreifen etc.) und Zeitraum der Sondernutzung
- Art der Möbel bzw. Sondernutzungsgegenstände (z.B. Produktdatenblatt)
- Zweck, Inhalte und Ablauf der Veranstaltung
- Ggf. bereits selbst getroffene Regelungen und Absprachen
- Ggf. gewünschte Sperrungen und gewerbe- oder gaststättenrechtliche Erlaubnisse