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    Juliane Stichel
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    Haben Sie Wohnraum für Flüchtlinge?
    Bitte wenden Sie sich an das Service-Center unter
    Telefon: 293-28 28
    Email: fluechtlinge@mannheim.de

    Anschrift
    Fachbereich Arbeit und Soziales
    K 1, 7-13
    68159 Mannheim

    E Mail wohnen@mannheim.de

    Sie erreichen uns mit dem ÖPNV
    RNV Linie 1, 3, 4, 5, 7       
    Haltestelle Abendakademie
    RNV Linie 2, 53, 61, 62     
    Haltestelle Kurpfalzbrücke

    Beratung und Antragstellung
    1. OG, Zimmer 128 - 135
    Telefon 0621 293-7878

    Sprechzeiten:
    Montag:
    09 - 12 Uhr, 14 - 15 Uhr
    Dienstag:
    09 - 12 Uhr, 14 - 15 Uhr
    Mittwoch:
    09 - 12 Uhr
    Donnerstag:
    09 - 12 Uhr, 14 - 17 Uhr
    Freitag:
    09 - 12 Uhr

    und nach telefonischer Terminvereinbarung unter 0621 293-7878.

    Sie können uns den Antrag auch per Post an die o. g. Adresse senden.

    Sozialwohnung
    GBG - Mannheimer
    Wohnungsbaugesellschaft mbH

    Vermietung
    Leoniweg 2
    68167 Mannheim
    Telefon: 0621
    3096-222

    Homepage der GBG - Mannheimer Wohnungsbaugesellschft mbH

    Download:

    Antrag
    Einkommensnachweis

    Homepage des Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Einkommensgrenze

Das anrechenbare Bruttojahreseinkommen aller künftigen Haushaltsangehörigen darf die maßgebliche Einkommensgrenze nicht übersteigen.

Die Einkommensgrenzen richten sich nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz Baden-Württemberg.

Bei Fragen steht Ihnen das Bürgertelefon (0621- 293-7878) zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag  (Download) (siehe andere Seite zu Wohnberechtigungsschein)
  • Dieser muss von allen volljährigen Haushaltsangehörigen unterschrieben sein.
  • aktueller Einkommensnachweis (Download) (siehe andere Seite zu Wohnberechtigungsschein) ausgefüllt vom Arbeitgeber, Rentenbescheide, bei Selbständigen den letzten Einkommenssteuerbescheid oder Gewinn- und Verlustrechnung
  • sonstige Einkommensnachweise (z.B. Arbeitslosengeld, Grundsicherungsleistungen, Krankengeld)
  • Nicht-EU-Bürger: Pässe und Aufenthaltsstatus von mindestens einem Jahr Gültigkeit
  • Schulbescheinigung oder sonstiges Einkommen bei minderjährigen Angehörigen ab einem Alter von 15 Jahren
  • Sonstige Nachweise (z.B. Mutterpass)

Hinweis:

Der Wohnberechtigungsschein bietet nur die Möglichkeit einen Mietvertrag abzuschließen. Einen Anspruch auf Erhalt einer Sozialmietwohnung haben Sie damit nicht.

Weitere Informationen zum Wohnberechtigungsschein finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau.