Anzeige und Beurkundung einer Geburt sowie Geburtsurkunde

 

Die Geburt eines Kindes ist ein ganz besonderes Ereignis im Leben der Eltern. Sie muss binnen einer Woche dem Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden. Das Standesamt Mannheim kümmert sich somit um alle Geburten im Stadtbezirk Mannheim und beurkundet sie.


Wenn Sie nicht verheiratet sind, kann der Vater die Vaterschaft bereits vor der Geburt anerkennen. Selbst wenn Sie noch verheiratet sind, aber die Scheidung bereits anhängig ist, kann die Vaterschaft unter bestimmten Voraussetzungen enerkannt werden. Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem Standesamt oder Jugendamt.

Wenn Sie in Mannheim geboren sind und Sie lediglich eine Geburtsurkunde, beispielsweise für eine Eheschließung oder die Ausstellung eines Personalausweises bzw. Kinderreisepasses, benötigen, können Sie diese über das Bürgerportal bestellen. Ebenso können Sie diese mit Termin persönlich bestellen. Bitte nutzen Sie hierfür das Anliegen "Erneute Ausstellung standesamtlicher Urkunden" in der Online-Terminreservierung. Zur Terminvereinbarung

Bei Bedarf kann auch eine internationale Geburtsurkunde beantragt werden. Die internationale Geburtsurkunde ist eine mehrsprachige Urkunde, welche ohne Übersetzung im Ausland verwendet werden kann. Sie gilt in allen Staaten, die dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angehören. 

Wichtiger Hinweis:
Das Standesamt bearbeitet Ihre Anliegen so schnell wie möglich. Derzeit kommt es wegen eines besonders hohen Arbeitsaufkommens zu Wartezeiten. Diese sind durchschnittlich:
-    bei der Beurkundung einer Geburt 4 Wochen
Wir bitten Sie diese Zeiträume abzuwarten.

 


Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?  

Ist Ihr Kind in einer Mannheimer Klinik zur Welt gekommen, zeigt das Krankenhaus innerhalb von einer Woche die Geburt dem Standesamt Mannheim an.
Die notwendigen Unterlagen können Sie in der Klinik vorlegen. Von dort werden Sie an das Standesamt weitergeleitet.

Bei Hausgeburten müssen Sie selbst die Geburt dem Standesamt anzeigen.

Falls Sie lediglich eine Geburtsurkunde (ohne Geburtsanzeige) beantragen wollen, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein und zu folgendem Personenkreis gehören:

•    Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
•    Eheleute und Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner
•    Vorfahren und Abkömmlinge (zum Beispiel Kinder, Enkelkinder)
•    Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
•    sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen

Was müssen Sie vorlegen?

In der Regel werden benötigt:
Hinweis: alle Unterlagen sind im Original vorzulegen!


•    Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit Aufenthaltstitel) von beiden Eltern
•    Geburtsurkunden beider Eltern
•    die vollständig ausgefüllte und unterschriebene „Erklärung zum Namen eines Kindes“


Bei verheirateten Eltern zusätzlich:
•    Eheurkunde/Heiratsurkunde oder
•    beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit Hinweisteil


Bei nicht verheirateten Eltern zusätzlich:
•    wenn die Vaterschaftsanerkennung bereits erfolgt ist die Abschrift der Vaterschaftsanerkennung und – falls vorhanden – der Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge


Bei geschiedener Mutter zusätzlich:
•    Ehe-/Heiratsurkunde mit Nachweis über die Auflösung der Ehe (rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Mannes)
•    einen standesamtlichen Nachweis zum Familiennamen, falls Sie einen früheren Namen wieder angenommen haben


Für nicht in deutscher Sprache ausgestellte Urkunden zusätzlich:
•    Übersetzung von einem in Deutschland beeidigten oder anerkannten Übersetzer. Die Übersetzung muss mit dem Original fest verbunden sein


Bei einer Hausgeburt zusätzlich:
•    Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes/der Ärztin über die Geburt mit Geburtsdatum und –zeit


In wenigen Einzelfällen braucht das Standesamt weitere Unterlagen, z.B. bei ausländischen Urkunden oder bei Spätaussiedlern.
Im Zweifelsfall fragen Sie das Standesamt. Andernfalls werden wir uns in diesen Fällen mit Ihnen in Verbindung setzen.


Falls Sie lediglich eine Geburtsurkunde (ohne Geburtsanzeige) beantragen wollen, legen Sie bitte vor:
•    Ausweisdokument (gültiger Personalausweis oder Reisepass)
•    Nachweis des rechtlichen Interesses (z.B. Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel)
•    Nachweis des berechtigten Interesses (bei Geschwistern)
In Vertretungsfällen zusätzlich:
•    Schriftliche Vollmacht der berechtigten Person und Ausweisdokument des Bevollmächtigten

Welche Gebühren werden fällig?
 
Dienstleistung Gebühr
Bescheinigungen für Kindergeld, Elterngeld und Mutterschaftshilfe  gebührenfrei
Geburtsurkunde 20,00 Euro
mehrsprachige Geburtsurkunde 20,00 Euro

 

Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

Die Beurkundung der Geburt können Sie über die Klinik oder direkt beim Standesamt Mannheim in K 7 beantragen. Weitere Informationen, beispielsweise über Barrierefreiheit und Bezahlmöglichkeiten – finden Sie auf der Seite des Standesamts.
 

Notwendige zusätzliche Unterlagen können Sie dem Standesamt Mannheim per Post zusenden oder in K 7 in den Hausbriefkasten, der sich links neben dem Haupteingang befindet, einwerfen.