Gartenwasser - Meldung des Zwischenzählerstandes für die Erstattung von Schmutzwassergebühren

Sie können die Meldung des Zwischenzählerstandes hier vornehmen oder digital unter www.service-bw.de einreichen.

Für jedes Grundstück, auf dem sich Gartenwasserzähler befinden, ist eine separate Meldung erforderlich.

(* Angaben zwingend erforderlich!)

Absender
Adresse
Grundstück, auf dem sich der Gartenwasserzähler befindet:
Adresse
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