Hermann-Gutzmann-Schule

Laut Bildungsplan der Schule für Sprachbehinderte nehmen wir Kinder auf, deren Sprach- oder Hörbehinderung so schwerwiegend ist, dass sie durch ambulante schulbegleitende Maßnahmen nicht hinreichend gefördert werden können.

Hinsichtlich ihrer Begabungen unterscheiden sich unsere Schüler nicht grundsätzlich von anderen Schülern. Ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten entfalten sich jedoch nicht im gleichen Zeitraum, im gleichen Umfang und in der gleichen Art und Weise wie bei nicht hör-und sprachbehinderten Kindern.

Durch die sonderpädagogisch-therapeutischen Angebote der Schule für Sprachbehinderte und Hörgeschädigte können die Kinder und Jugendlichen jedoch die Ziele der Grundschule oder der weiterführenden Schulen erreichen. Dabei orientieren wir uns zum einen an den Bildungsplänen der Grund- und Hauptschulen und zum anderen am Bildungsplan der Schule für Sprachbehinderte.

Unsere Schule versteht sich als Durchgangsschule. Ein Großteil der Schüler besucht sie also nach Möglichkeit nur während eines Teiles ihrer Schulzeit.