Schulkindbetreuung an Halbtagsschulen

Für berufstätige Eltern, die für ihr Grundschulkind an Halbtagsschulen eine Betreuung vor und nach dem Unterricht brauchen, bietet der Fachbereich Bildung folgende Möglichkeiten:

  • Hort an der Schule: Betreuung vor und nach dem Unterricht von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr
  • VGS: Betreuung im Rahmen der verlässlichen Grundschule vor und nach dem Unterricht von 07.30 Uhr bis 14.00 Uhr.

Eine Übersicht über die Einrichtungen finden Sie im Kita-Finder.

Weitere städtische Betreuungsmöglichkeiten bietet der Fachbereich Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege.

Auch anerkannte Träger der freien Jugendhilfe betreuen Schulkinder im Rahmen der verlässlichen Grundschule, in einer flexiblen Nachmittagsbetreuung oder im Hort.

Die Beratung und Anmeldung zu allen Betreuungsangeboten für Halbtagsschulen erfolgt über die Servicestelle Eltern (Meki).