Gebühren für Kinderbetreuung

Im Sachgebiet Gebühren für Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Mannheim beraten wir Sie gerne telefonisch. Sollte in Ausnahmefällen ein persönlicher Beratungstermin notwendig sein, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung. Unterlagen, die Sie abgeben möchten, übersenden Sie uns ganz einfach per Post oder Mail.

Wir danken für Ihr Verständnis!

 

Für den Besuch der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Mannheim werden Benutzungsgebühren erhoben.

Betreuungsgebühren ab dem 01. September 2023

Die Stadt Mannheim fördert Mannheimer Familien im Bereich Erziehung, Bildung und Betreuung durch eine finanzielle Beteiligung in Form einer Gebührenreduzierung. Diese gilt für alle Kindergartenangebote, sofern das Kind drei Jahre alt und in Mannheim mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Die Betreuungsgebühr wird in diesen Fällen um maximal 105€ reduziert, näheres ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:

Betreuungsgebühren ab dem 01.09 2023 in €
  1-Kind-Haushalt 2-Kind-Haushalt 3-Kind-Haushalt 4-Kind-Haushalt und mehr
                                                                GRUNDANGEBOTE
         
Kindergarten RG 105 79 53 18
nach Gebührenreduzierung 0 0 0 0
         
Kindergarten VÖ 143 108 72 24
nach Gebührenreduzierung 38 3 0 0
         
Krippe VÖ 334 251 168 83
                                                             GANZTAGESANGEBOTE
         
Kindergarten GT 252 191 127 43
nach Gebührenreduzierung 147 86 22 0
         
Krippe GT 399 299 199 100
         
                                                             SCHULKINDBETREUUNG
         
Hort Kinderhaus 192 147 96 31
Hort KinderhausTeilzeit (12 Tage/Monat) 153 118 77 24
 

RG = Regelkindergarten, VÖ = Verlängerte Öffnungszeiten, GT = Ganztagesangebot

 

Weitere Informationen sind enthalten in der

Durch das Inkrafttreten des Gute-Kita-Gesetzes und des Starke-Familien-Gesetzes ergeben sich Änderungen bezüglich der Gebühren. Familien, die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz oder Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes erhalten, wird seit dem 01.08.2019 die Betreuungsgebühr in voller Höhe erlassen.

Familien, die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten, müssen seit dem 01.08.2019 keinen Eigenanteil mehr für das Mittagessen bezahlen.

In besonderen Lebenslagen (z.B. bei Arbeitslosigkeit) können die Kosten für die Betreuung teilweise oder ganz von der Förderung Kindertagesbetreuung übernommen werden.