BAföG/Aufstiegs-BAföG: Antrag

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1. Formulare und Antragstellung

2. Wo wird der Antrag gestellt? Wer ist zuständig?

Antrag auf BAföG-Leistungen:

Grundsätzlich zuständig für alle Schülerinnen und Schüler ist das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bereich beide Eltern ihren gemeinsamen Wohnsitz haben.

Für Auszubildende an Abendgymnasien, an Kollegs und an Höheren Fachschulen ist das Amt für Ausbildungsförderung am Ort der Ausbildungsstätte zuständig.

Für Studierende an einer Hochschule sind die an den Studierendenwerken eingerichteten Ämter für Ausbildungsförderung zuständig.

In Rheinland-Pfalz sind diese Ämter für Ausbildungsförderung direkt bei den Hochschulen angesiedelt

Antrag auf Aufstiegs-BAföG-Leistungen:

Grundsätzlich ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bereich die Auszubildenden ihren Wohnsitz haben.

Wir helfen Ihnen gerne. Sprechen Sie uns an.
Unsere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

3.  Zeitpunkt der Antragstellung

Am besten vor Ausbildungsbeginn, denn
ein Anspruch auf Ausbildungsförderung besteht

  • ab dem Monat, in dem die Ausbildung beginnt und
  • der Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung eingeht.

Reichen Sie den Antrag erst später ein, können wir erst ab diesem Monat leisten. Rückwirkende Zahlungen sind nicht möglich.

4.  weitere Informationen über:

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