Anmeldung zur Grundschule

Informationen in weiteren Sprachen erhalten Sie in den Flyern am Ende der Seite

 

Wann müssen Sie Ihr Kind anmelden?

Die Anmeldung zur ersten Klasse zum Schuljahr 2024/25 findet statt am

Donnerstag, 22. Februar von 09:00 - 12:00 Uhr und Freitag, 23. Februar 2024 von 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

Darüber hinaus können einzelne Schulen weitere Termine anbieten.

Für den neuen Schulbezirk Spinelli erfolgt die Anmeldung zu den oben genannten Zeiten am Interimsstandort Franklin, Thomas-Jefferson-Straße 2, 68309 Mannheim. Der Elternabend für die Eltern der zukünftigen Erstklässlerkinder findet am 24.01.2024 um 19:00 Uhr ebenfalls im Interimsgebäude statt.

Häufig gestellte Fragen zur Anmeldung in Spinelli beantworten die FAQs. Weitere Informationen zur Spinelli-Grundschule finden Sie hier.

Den Einschulungstermin sowie Antworten auf weitere Fragen erhalten Sie an der jeweiligen Grundschule Ihres Bezirks.

 

 

An welcher Grundschule müssen Sie Ihr Kind anmelden?

An welcher Grundschule das Kind anzumelden ist, ist abhängig vom Schulbezirk, in dem der Hauptwohnsitz liegt. Der Grundschulfinder auf der städtischen Homepage hilft bei der Suche. Einfach die Wohnadresse eingeben, schon wird die zuständige Grundschule angezeigt. Zum Grundschulfinder gelangen Sie hier.

Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind eine andere Schule besucht, können Sie einen Schulbezirkswechsel beim Staatlichen Schulamt beantragen. Trotzdem müssen Sie Ihr Kind unter Angabe des Wechselwunsches an der zuständigen Grundschule Ihres Schulbezirks anmelden. Ausnahme bildet hier der Schulbezirkswechsel im Falle eines Umzugs. Ist der Umzug durch einen Kauf- oder Mietvertrag gesichert, können Sie sich direkt an die künftige Grundschule wenden.


Bitte kommen Sie gemeinsam mit ihrem Kind zur Anmeldung an die Schule und bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Die Geburtsurkunde Ihres Kindes (und falls möglich, das Familienbuch)
  • Alle Pässe Ihres Kindes
  • Den Impfausweis im Original
  • Einen Nachweis der Religionszugehörigkeit
  • Den Nachweis über die Zurückstellung (falls im vergangenen Schuljahr beantragt)
  • Die Schulen bitten um den amtlichen Nachweis der durchgeführten Einschulungsuntersuchung
  • Und bei alleinerziehenden Eltern den Nachweis der Sorgeberechtigung

Informationen zur Einschulungsuntersuchung (ESU) finden Sie hier.


Wann ist Ihr Kind schulpflichtig?

Wurde Ihr Kind vor dem 01.07.2018 geboren, ist es schulpflichtig und zum Besuch einer Grundschule verpflichtet. Kinder, die zwischen dem 01.07.2018 und 30.06.2019 geboren wurden, können für den Schulbesuch angemeldet werden. In diesem Fall entscheidet die Schulleitung über die Einschulung.

Ist eine Zurückstellung vom Schulbesuch möglich?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Ihr Kind noch ein weiteres Jahr vom Schulbesuch zurückzustellen. Über die Zurückstellung entscheidet die Schulleitung. Bei Bedarf kann sie eine ärztliche und/oder eine psychologische Stellungnahme des Gesundheitsamtes anfordern.

Worauf sollten Eltern von Kinder mit einer Behinderung, Beeinträchtigung, Benachteiligung oder chronischen Erkrankung achten?

Wenn Ihr Kind einen sonderpädagogischen Förderbedarf oder Bildungsanspruch hat und möglicherweise nicht dem Unterricht in einer allgemeinbildenden Schule folgen kann, haben Sie ein Wahlrecht, welche Schulart ihr Kind besuchen soll. Dabei gibt es drei Möglichkeiten der Beschulung:

  • Anmeldung an einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ)
  • Entscheidung für ein inklusives Bildungsangebot an einer allgemeinbildenden Schule
  • Kooperative Organisationsform (früher: Außenklasse) an einer allgemeinbildenden Schule

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Arbeitsstelle Kooperation beim Staatlichen Schulamt Mannheim, Telefon (0621) 292 4133/ 4134

 

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