- Fachbereich Bauverwaltung
- Abteilungsleiter:
- ArnoSander
- E-Mail: arno [dot] sander [at] mannheim [dot] de
- Collinistr.168161Mannheim
- Tel.: 0621 293-7320
- Fax: 0621 293-7325
- http://www.mannheim.de/


Informationen zum Vergaberecht
Die öffentliche Hand beschafft in großem Umfang Produkte und Dienstleistungen. Die Vergabe dieser Aufträge ist im Vergaberecht geregelt. So müssen z.B. die Aufträge grundsätzlich ausgeschrieben werden. Eine Ausschreibung ist ein förmliches Verfahren zum Einholen von Angeboten. Bei der Stadt Mannheim ist dafür die zentrale Verdingungsstelle des Fachbereichs Bauverwaltung zuständig. Hier werden auch die Eröffnungen der eingegangenen Angebote durchgeführt und diese rechnerisch und formell geprüft.
Wichtige Regelungen des Vergaberechtes
- 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- § 31 der Gemeindehaushaltsverordnung Baden-Württemberg (GemHVO)
- Vergabeverordnung (VgV)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
- Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und
- Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF).
Im Rahmen der Modernisierung der Verwaltung und im Sinne des E-Government werden die Vergabeprozesse auch über ein elektronisches Vergabesystem (e-Vergabe) abgewickelt.
Weitere Informationen
Einen Überblick über das Vergabeverfahren bis zur Auftragsabwicklung bietet das Ablaufschema.
