Mannheimer Bürgereuro

Mit dem Bürgereuro soll gezielt die Jugendarbeit gefördert werden, indem Spendengelder, die die Sport-, Fasnachts- und gemeinnützigen Vereine für diesen Zweck erhalten, über den Bürgereuro dem Grunde nach verdoppelt werden.

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 05.10.2010 das Verfahren zur Abwicklung festgelegt:

Der pro Jahr insgesamt zur Verfügung stehende Betrag von 50.000 Euro wird nach einem Verteilerschlüssel auf die 17 Stadtbezirke aufgeteilt.

Sport-, Fasnachts- und gemeinnützige Vereine können das Formular für die Beantragung des „Mannheimer Bürgereuro“ nutzen, das hier zum Download bereit steht.

Unbedingt einzureichen sind Nachweise über die erhaltenen Spenden (z.B. Kontoauszüge); aus den Nachweisen muss ersichtlich sein, dass der Spender seine Zuwendung für die Jugendarbeit der Vereine vorgesehen hat. Die Gemeinnützigkeit der Vereine ist über den entsprechenden Bescheid des zuständigen Finanzamts zu belegen.

Den vollständigen Antrag senden Sie bitte jeweils bis spätestens 31.01. des Folgejahres per E-Mail an buergereuro [at] mannheim [dot] de oder per Post an den Fachbereich Rat, Beteiligung und Wahlen, Abteilung Rat und Beteiligung, Rathaus E 5, 68159 Mannheim.

Pro Jahr und Verein können maximal 500 Euro vergeben werden; falls das Antragsvolumen das auf den einzelnen Stadtbezirk entfallende Budget übersteigt, entscheidet der zuständige Bezirksbeirat über die konkrete Vergabe der Mittel.

Die vollständige Beschlussvorlage können Sie hier einsehen.

 

Anhänge

Beschlussvorlage Bürgereuro
beschlussvorlage453-2010.pdf(207.18 KB)
Antragsformular
antrag-buergereuro092011.doc(216 KB)

Achtung:

Pro Jahr und Verein können maximal 500 Euro vergeben werden; falls das Antragsvolumen das auf den einzelnen Stadtbezirk entfallende Budget übersteigt, entscheidet der zuständige Bezirksbeirat über die konkrete Vergabe der Mittel.