- Steueramt
- Kommissarische Leitung:
- NikolausKritter
- E-Mail: steueramt [at] mannheim [dot] de
- E 4, 1068159Mannheim
- Tel.: 0621 293-3001
- Fax: 0621 293-3002
- http://www.mannheim.de/


Die Gemeinden haben den Arbeitnehmern letztmalig für das Kalenderjahr 2010 eine Lohnsteuerkarte ausgestellt. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält ihre Gültigkeit auch für die Übergangsjahre 2011 und 2012 mit allen eingetragenen Merkmalen (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Frei- und Hinzurechnungsbeträge gemäß § 39a EStG) und wird - infolge der Verschiebung des Starttermins - ab dem Jahr 2013 durch das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ersetzt. Benötigen Sie eine "Lohnsteuerkarte" im Jahr 2011 oder 2012, weil Sie erstmals eine Beschäftigung aufnehmen (z.B. auch einen Nebenjob) oder Ihre Lohnsteuerkarte verloren haben, erhalten Sie auf Antrag eine Ersatzbescheinigung für das entsprechende Jahr bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt.
Für sämtliche Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Ersatzbescheinigung 2011 oder 2012 - ohne melderechtlichen Bezug - sind die Finanzämter zuständig (bspw. der Wechsel von Steuerklassen).