Gemeinderat

Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürgerschaft und Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Oberbürgermeister kraft Gesetz zuständig ist oder der Gemeinderat diesem bestimmte Angelegenheiten übertragen hat. Der Gemeinderat besteht aus dem Oberbürgermeister als stimmberechtigten Vorsitzenden sowie 48 ehrenamtlichen Mitgliedern (Stadträten). Die Stadträtinnen und Stadträte werden von der Bevölkerung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Sitzungstermine

In beiliegender pdf-Datei finden Sie eine Übersicht über die im Jahr 2012 geplanten öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse sowie des Bezirksbeirats. Beachten Sie bitte, dass sich hierbei auch kurzfristig Änderungen ergeben können.

Sitzungen 2012 als PDF-Datei