Gefahrenabwehr - Sicherheit im öffentlichen Raum

Sicherheit für alle - Ordnung durch Regeln

Die Abteilung Kommunale Ordnung schafft Regelungen zur Gefahrenabwehr und Beseitigung von Störungen. Sie sorgt im Rahmen der Gesetze für einen Interessensausgleich, der am Gemeinwohl orientiert ist. Ihre Arbeit fördert das Zusammenleben der Menschen und trägt zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger bei.

Zur Abteilung Kommunale Ordnung gehören die Polizeibehörde (K 7) und der Kommunale Ordnungsdienst (Hafenstraße).

Aufgaben der Polizeibehörde

  • Versammlungen, Demonstrationen, Infostände
  • Veranstaltungsmanagement, vor allem bei Großveranstaltungen
  • Erlass und Einhaltung städtischer Satzungen und Polizeiverordnungen
  • Gefahrenabwehr, z. B.
    • bei gefährlichen Hunden (Gefahrhundeverordnung des Landes),
    • zur Bekämpfung der offenen Drogenszene, der illegalen Prostitution und bei häuslicher Gewalt (v. a. Platzverweise, Aufenthaltsverbote),
    • bei Kampfmittelfunden,
    • bei verwahrlosten Wohnungen und Ungezieferbefall.
  • Unterbringung psychisch kranker Menschen
  • Tierschutz
  • Anordnung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Tierseuchen
  • Waffen- und Sprengstoffangelegenheiten
  • Kreisjagdamt
Kartenzoom
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Öffnungszeiten:
Polizeibehörde
Dienstgebäude K 7
Montag 8 -14 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag 8 -12 Uhr
Donnerstag 8 -18 Uhr

Kommunaler Ordnungsdienst
Dienstgebäude F 1, 5a
Marktplatzwache im Alten Rathaus
Montag - Freitag 7 - 21 Uhr
Samstag 10 - 21 Uhr